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Solarpark II auf den Weg gebracht

Bereits im Juli [6] waren Vertreter des Unternehmens IBC Solar in einer Sitzung des Gemeinderats Breitengüßbach zu Gast, um die Erweiterung des Solarparks Gut Leimershof vorzustellen. Nun wurde es konkreter: Das Gremium musste den Vorentwurf zum so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan genehmigen. Einige Räte hatten da gewisse Vorstellungen …

Momentan wird die Fläche, die einmal zum Solarpark Gut Leimershof II werden soll, noch landwirtschaftlich genutzt, ein kleiner Bereich ist eine Grünfläche an der Kreisstraße. Gegen den Solarpark an sich kamen keine direkten Äußerungen aus dem Kreise des Gemeinderats, sehr wohl aber gegen die eher spartanische Ausstattung: Denn im Bebauungsplan, den Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz vorstellte, fehlte zunächst der Radweg entlang der Kreisstraße, den die Gemeinde schon vor vielen Jahren in den Flächennutzungsplan aufgenommen hatte. Kutzner meinte zwar, für diesen sei noch genug Platz, da es eine Bauverbotszone am Rand gebe. Dennoch wurde der Radweg wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

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Nach der Änderung des Flächennutzungsplans (rechts) wird aus landwirtschaftlicher Fläche ein Bereich für den Solarpark.

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Auch beim Bebauungsplan sahen einige Räte Defizite. Bernhard Milsch (Freie Wählergemeinschaft Zückshut) und Gerhard Fleischmann (Freie Wählergemeinschaft Unteroberndorf) störten sich an der Einfriedung. „Nachdem es sich bei dieser Fläche um den höchsten Punkt der Gemeinde Breitengüßbach handelt, sogar noch einmal 20 Meter höher als Hohengüßbach, sollte zumindest an der Westseite eine Hecke vorgesehen werden“, meinte Milsch. Und Fleischmann erinnerte an den Solarpark I, wo die Gemeinde unter anderem die Verwendung eines grün beschichteten Doppelstabmattenzauns festgelegt hatte – anstelle eines lediglich verzinkten Industriezauns.

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Links der bestehende Solarpark Gut Leimershof, auf der anderen Seite der Kreisstraße die neue Fläche.

Ergänzungen sind im Verfahren weiter möglich

Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder wies darauf hin, dass es sich beim aktuellen Verfahren um die erste von zwei Runden des Bebauungsplans handle. „Wir sollten daher die Aussagen der zu beteiligenden Fachbehörden abwarten. Sehen die keine Notwendigkeit für eine Eingrünung, können wir das immer noch ergänzen.“ Alexander Porst (SPD) brachte einen Kompromissvorschlag. Die Gemeinde lege sich noch nicht detailliert fest, wen sie eine naturbelassene Einzäunung vorschreibe, das könne dann auch ein berankter Zaun sein.

Der Bebauungsplan wurde bei zwei Gegenstimmen beschlossen, der Flächennutzungsplan bei einer. Somit gehen beide Pläne nun ihren weiteren Weg – in die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Dazu werden die Entwürfe im Mitteilungsblatt veröffentlicht.