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Sperrgebiet betrifft auch Dörfleins

Es klingt zunächst schlimmer, als es wohl ist: Zwischen den Ortschaften Oberhaid und Dörfleins wurde bei Bienen der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Infolgedessen wurde gemäß Bienenseuchen-Verordnung ein Sperrbezirk erklärt, der das Gebiet zwischen diesen beiden Ortschaften sowie nahezu die gesamte Ortschaft Dörfleins umfasst.

Bei dieser anzeigepflichtigen Krankheit ist folgendes zu beachten: die Amerikanische Faulbrut ist eine reine Erkrankung der Bienenbrut und weder für andere Tiere noch Menschen ansteckend, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden, Bienenhaltungen müssen – sofern noch nicht geschehen – beim Fachbereich Veterinärwesen am Landratsamt Bamberg gemeldet werden.

Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen. Im Gegensatz zur relativ harmlosen Europäischen Faulbrut gilt die Amerikanische Faulbrut als bösartig und ist eine Erkrankung der älteren Bienenbrut, nämlich der Streckmaden. Im Erkrankungsverlauf löst sich die gesamte Körperstruktur der Larven auf und es bleibt nur eine zähe, braune, schleimige Substanz übrig, die später zu einem dunklen Schorf eintrocknen kann. Die Bezeichnung „amerikanisch“ bezieht sich nicht auf ein Ursprungsgebiet, sondern auf den Ort der Entdeckung; die Krankheit tritt weltweit auf.

Für Fragen steht der Fachbereich Veterinärwesen am Landratsamt Bamberg zur Verfügung (Tel.: 0951/85-751).

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