Lärmschutz: Nur ein Haus mit Anspruch

In der aktuellen Kemmerner Gemeinderatssitzung ging es vor allem um die Lärmschutzsituation an der Autobahn, die immer wieder im Gemeinderat thematisiert wird. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde bereits von Seiten der Autobahndirektion bestätigt, dass ein Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz für Kemmern an der A 73 besteht. Die Autobahndirektion hatte Untersuchungen eingeleitet, deren Ergebnisse im Juli im Gemeinderat vorgestellt und die im Anschluss noch einmal geprüft wurden.

Den Untersuchungen der Autobahndirektion liegt der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1983 zu Grunde, laut dem der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete bei 52 dB(A) in der Nacht liegt. Nach den Pegelberechnungen der Autobahndirektion gibt es in Kemmern Überschreitungen dieses Grenzwertes. Allerdings kann von den betroffenen 14 Anwesen nur eines den Anspruch auf nachträgliche Lärmvorsorge geltend machen. Dies liegt daran, dass alle anderen Häuser erst nach dem Zeitpunkt einer verfestigten Straßenplanung gebaut wurden und damit zu jung sind.

In der Sitzung vom 14. Juli 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, diese Untersuchungen der Autobahndirektion durch das Büro IBAS in Bayreuth prüfen zu lassen und die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der letzten Sitzung vorgestellt. Ingenieur Andreas Schretzmann vom Büro IBAS erklärte, dass die Berechnungen der Autobahndirektion und die des Büros im Großen und Ganzen übereinstimmen. Es ließen sich zwar kleine Abweichungen erkennen, die seien aber leicht zu erklären, beispielsweise durch verschiedene Arten von Aufrundung.

Bürgermeister Rüdiger Gerst (CSU) bezeichnete diesen Sachstand als äußerst unerfreulich und kritisierte unter anderem, dass alte Maßstäbe und Gesetze als Grundlage angesetzt würden. Denn seit 1990 gilt die Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV, nach der der Grenzwert in Wohngebieten schon bei 49 dB(A) liegt. Würde diese Verordnung angesetzt, die aktuell auch angewandt wird, hätten mehr Häuser einen Anspruch. Im Folgenden wird nun untersucht, ob und welche rechtlichen Schritte eventuell eingeleitet werden können.

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Seniorenbefragung: Kemmern im Landkreis auf Rang 13

Außerdem wurden in der Sitzung die Ergebnisse einer Seniorenbefragung vorgestellt, die in den 36 Gemeinden des Landkreises Bamberg durchgeführt wurde. Dabei ging es vor allem darum, ein differenziertes Bild der Wünsche und Bedürfnisse der Senioren in den Gemeinden zu erlangen. Dabei wurden verschiedene Bereiche abgefragt, wie Infrastruktur, Dienstleistungen, Freizeitmöglichkeiten für Senioren oder das Beratungsangebot. Besonders gut bewertet wurde in Kemmern die Infrastruktur, für die Kemmern eine Gesamtnote von 2,6 erhielt. Gut kam beispielsweise auch die Versorgung mit Ärzten oder die mit Apotheken an. Negativ bewertet wurden dagegen mangelnde Einkaufsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen. Insgesamt wurde Kemmern von den Senioren recht positiv eingeschätzt, was sich in einer Gesamtnote von 2,84 und dem 13. Rang im gesamten Landkreis wiederspiegelt.

Ferienprogramm 2016 und Sonstiges aus dem Gemeinderat

Der Zweite Bürgermeister Hans-Dieter Ruß (CSU) berichtete desweiteren vom diesjährigen Ferienprogramm, das zufriedenstellend verlaufen war. Insgesamt 386 Kinder haben an den 22 Veranstaltungen teilgenommen, wobei das Spielmobil mit 56 Kindern am meisten besucht wurde, gefolgt von der Aktion „Kinder in Bewegung“ mit 40 Kindern. Daneben bat Ruß die Eltern, für das nächste Jahr verstärkt auf das bei den einzelnen Veranstaltungen angegebene Teilnahmealter zu achten.

Außerdem teilte Bürgermeister Gerst mit, dass im Zuge der Ortskernsanierung BA 5a im Wesentlichen nur noch Rand- und Pflanzarbeiten durchzuführen seien. Eine weitere Ankündigung betraf die nächste Gemeinderatssitzung, die auf Dienstag, 25. Oktober, verschoben wird.

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