Ratsbegehren vs. Bürgerbegehren

Der am 13. Januar 2022 eingegangene Antrag für das Bürgerbegehren „Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan Brückenweg-Nord in der aktuellen Fassung nicht umgesetzt wird und ohne Riegelbebauung mit kleineren Gebäuden neu geplant wird“ war mit 425 gültigen Unterschriften regelkonform, weshalb der Gemeinderat nun über dessen Zulässigkeit entscheiden musste.