Neuordnung Ertl-Zentrum: Gerichtsurteil hat keine Auswirkung

Die Stadt Bamberg klagte gegen den Bebauungsplan zur Neuordnung des Ertl-Zentrums. Im November 2019 befasste sich bereits der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Nun wurde die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dadurch ist der aktuelle Bebauungsplan unwirksam.

Bamberg vs. Hallstadt: Kein Geschäft muss schließen

Vor etwas mehr als zwei Jahren eröffnete gegenüber des Ertl-Zentrums in Hallstadt ein Sportartikel-Filialist ein neues Geschäft. Dieses dürfte der Grund sein, warum die Stadt Bamberg gegen den Bebauungsplan „Neuordnung Ertl-Zentrum“ einen Normenkontrollantrag beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat. Dem Antrag wurde Ende November 2019 Recht gegeben. Nun beschäftigte sich der Stadtrat in einer Sondersitzung mit dem Thema. Welche Folgen hat das Urteil für Stadt und Gewerbe?

Markt Zapfendorf gegen Ortskulturring: Wie geht es weiter nach dem Urteil?

Mitte Dezember 2015 fand die letzte Versammlung des Ortskulturrings (OKR) Zapfendorf statt. Aufgelöst wurde der Verein nicht, er wird seitdem kommissarisch geführt. Und musste sich nun vor Gericht gegenüber der Gemeinde verantworten. Über Geld- und Sachspenden an den Förderverein der Schule, Forderungen, die wohl nie mehr erfüllt werden und einmal mehr Matthias Schneiderbanger, der einst Kassier des OKR war …

Auch Zapfendorf klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss

In der Nachbargemeinde Breitengüßbach hatte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag entschieden, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke zu klagen. In der Klage geht es hauptsächlich um den Lärmschutz. Nun beschloss auch das Zapfendorfer Gremium, ebenfalls so vorzugehen. Klar wurde aber: Zapfendorf hat bereits viel erreicht.

Breitengüßbach klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Seit Kurzem ist klar: Der ICE-Ausbau, auch durch Breitengüßbach, ist planfestgestellt. Das bedeutet: Die Bahn hat das Baurecht erlangt und wird daher, wie schon bekannt, Anfang 2016 in die Hauptphase des viergleisigen Ausbaus einsteigen. Zwar wurden einige Einwendungen der Gemeinde Breitengüßbach berücksichtigt, vieles bleibt aber, wie es ist. Das will die Gemeinde so nicht stehen lassen.