Beiträge für Straßenausbau: 10, 25 und 50 Prozent

Nun ist es offiziell: Die Gemeinde Zapfendorf erhebt ab sofort Straßenausbaubeiträge. Der Marktgemeinderat hat es sich in seiner Diskussion alles andere als einfach gemacht und verabschiedete schlussendlich niedrige Beiträge, die keine andere Kommune im Landkreis Bamberg unterbietet. Außerdem wurde in der Sitzung vom 26. Juli 2012 über den Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen diskutiert – Zapfendorf wird kaum an der Erweiterung eines Kindergartens vorbeikommen.

Zum dritten Mal beschäftigte sich der Zapfendorfer Marktgemeinderat mit den Straßenausbaubeiträgen. Nach der ersten Diskussion im April und einer Bürgerversammlung hatten die Räte vor zwei Wochen noch Klärungsbedarf in einigen Punkten angemeldet. Bürgermeister Josef Martin stellte nun unmissverständlich klar, dass eine spätere Verabschiedung der Satzung nicht möglich sei, auch nicht mit einem Hinweis in der Satzung selbst, dass sie erst am Tag X in Kraft tritt. Eine Option sei aber, bereits abgeschlossene Baumaßnahmen nicht rückwirkend zu berechnen, obwohl dies nach einem Gerichtsurteil rechtens wäre – und zwar bis zu 12 Jahre zurück. „Eine Baumaßnahme gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich und rechtlich beendet ist, das heißt, wenn auch alle Mängel beseitigt sind und die Straße gewidmet ist. Zudem muss die Endabrechnung vorliegen“, sagte Martin.

Rother und Oberleiterbacher Bürger müssen zahlen

Das bedeutet für die Einwohner von Roth und Oberleiterbach, die wieder zahlreich zur Sitzung gekommen waren: Sie sind auf jeden Fall von den Beiträgen betroffen. In Oberleiterbach beginnen momentan die Arbeiten im Rahmen der Dorferneuerung, in Roth fehlen noch Mängelbeseitigung und Endabrechnung. Dies wurde von Gemeinderat Dr. Christopher Rosenbusch (CSU) bestätigt: „Die Ausführungen des Bürgermeisters sind korrekt. Der Kommentar zum Kommunalabgabengesetz lässt Spielraum bei der Vergangenheit, aber nicht bei der Zukunft.“

Einige Gemeinderäte, darunter Stefan Fischer, Dagmar Raab (beide SPD) und Heinrich Montag (Wählergemeinschaft Sassendorf), sahen sich in einer Verpflichtung gegenüber den Wählern, die besonders in Roth und Oberleiterbach davon ausgegangen seien, dass keine Kosten auf sie zukämen. Thomas Porzner (CSU) trug einen Vorschlag der CSU-Fraktion vor, mit dem Tenor, die Last besser auf viele als auf wenige Schultern zu verteilen, also auch Roth und Oberleiterbach bereits abzurechnen. Außerdem enthielt der Vorschlag niedrige Beiträge von 60 Prozent für Anliegerstraßen, 35 Prozent für Haupterschließungsstraßen und 15 Prozent für Hauptverkehrsstraßen. Er argumentierte auch mit dem Werterhalt für eine Immobilie, wenn die Straßen in gutem Zustand seien. „Wenn Roth nicht zahlen muss und Oberleiterbach schon, spielen wir Vertrauensschutz gegen Vertrauensschutz aus.“

Dietmar Dierauf (Vereintes Umland) brachte den Vorschlag aus der letzten Sitzung auf den Tisch, der Beitragssätze von 10, 25 und 50 Prozent vorsah. „Es geht darum, die Beiträge für die Bürger so verträglich wie möglich zu gestalten.“ Bürgermeister Josef Martin erinnerte: „Wäre meine Erkrankung nicht dazwischen gekommen, hätten wir uns schon 2010 mit diesem Thema beschäftigt und die Satzung längst erlassen. Roth und Oberleiterbach stünden dann heute nichts zur Diskussion.“ Die Gemeinderäte seien insgesamt dem Wohle der Gemeinde verpflichtet und müssten dafür sorgen, dass die für die Aufgaben notwendige Finanzausstattung vorhanden sei. Die Satzung lasse sich daher nicht länger aufschieben.

Mit zehn zu acht Stimmen kam nach der Diskussion eine knappe Mehrheit für den Erlass der Satzung zum jetzigen Zeitpunkt zustande. Klar war hingegen das Votum, die rückwirkende Gültigkeit auszuschließen (17:2). Bei den Beitragssätzen fand der zuerst abgestimmte Vorschlag des Vereinten Umlandes eine knappe Mehrheit. Schlussendlich wurde die Gesamtsatzung mit 16 Ja-Stimmen auf den Weg gebracht. Nun stellt sich die Frage, ob die Satzung mit ihren sehr niedrigen Beiträgen Rechtsbestand haben oder ob sie vom Landratsamt Bamberg beanstandet wird.

Zwei weitere Kinderkrippen wohl unumgänglich

Ab August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Krippenplatz. Dieses von der Bundesregierung beschlossene Gesetz fand nun auch den Weg in den Zapfendorfer Marktgemeinderat. „Wir benötigen in Zapfendorf weitere Einrichtungen oder Räumlichkeiten und müssen daher den Bedarfsplan fortschreiben“, so Bürgermeister Josef Martin. Klar ist also: Die bisherigen drei Kinderkrippen (eine im Kindergarten St. Franziskus, zwei im Kindergarten St. Christophorus) reichen nicht aus.


Erst vor zwei Wochen wurde die neue Krippe im Kindergarten St. Franziskus eröffnet.

Da es am Kindergarten St. Franziskus in der Ortsmitte keine Anbaumöglichkeiten mehr gibt, wäre eine Erweiterung des St.-Christophorus-Gebäudes die wohl beste Möglichkeit. Dietmar Dierauf stellte die Frage: „Können wir uns das überhaupt leisten? In den Jahren 2013 und in den folgenden kommen erhebliche Belastungen auf uns zu.“ Martin: „Wir müssen uns das leisten, da der Rechtsanspruch durch den Bundesgesetzgeber festgelegt wurde.“

Der Gemeinderat erteilte daher den Auftrag, einen Anbau beim St.-Christophorus-Kindergarten zu prüfen und gegebenenfalls einen groben Plan erarbeiten zu lassen. Die Ausschreibung für die Baumaßnahme müsste bereits Anfang 2013 beginnen, da es bis Ende 2013 noch ein Förderprogramm des Freistaates Bayern gibt, das mit 70 Prozent Baumaßnahmen im Kinderbetreuungsbereich fördert.

Johannes Michel

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