Keine Alternative für Marktsonntage

Ostersonntag und Volkstrauertag. An diesen beiden Feiertagen finden in Zapfendorf zurzeit der Frühlings- und der Herbstmarkt statt. Warum nicht an anderen Sonntagen im Jahr? Gemeinderat Dr. Christopher Rosenbusch hatte dazu einen Antrag an den Gemeinderat formuliert. Für die Räte stellte sich daraufhin die Frage: Markt oder kein Markt?

Der Gemeinderat begrüßt die Belebung des Ortes durch Märkte – gewisse Tage müssten aber freigehalten werden, um die religiösen und kulturellen Anliegen zu schützen. Der Zapfendorfer Gemeinderat Dr. Christopher Rosenbusch (CSU) hatte für die Sitzung am 28. November 2013 einen Antrag formuliert, um die am Ostersonntag und am Volkstrauertag stattfindenden Märkte in der Bahnhofstraße prüfen zu lassen.

Bürgermeister Josef Martin hatte im Vorfeld bereits mit dem Marktorganisator besprochen. Das Problem: Es finden sich schlicht keine anderen Termine. „Oftmals haben die Händler an Sonntagen feste Standorte oder sind eine ganze Woche lang auf größeren Märkten zugegen. Wenn die beiden Tage nicht beibehalten werden können, wird ein Markt in Zapfendorf nicht mehr möglich sein“, so Martin.

Herbstmarkt Zapfendorf 2012 (2)
Beim Frühlings- und Herbstmarkt ist regelmäßig viel los (Foto aus 2012).

Gemeinderat Baptist Schütz (CSU) wies auf die Außenwirkung der Märkte hin. Er habe zwar anfangs selbst Bauchschmerzen gehabt, die vielen Besucher von auswärts, die an diesen beiden Tagen nach Zapfendorf kämen, seien aber wichtig für den Ort. Dr. Rosenbusch ergriff ebenfalls das Wort. Er könne sich einen Kompromiss vorstellen, entscheidend sei aber, dass die ersten Lastwagen zum Aufbau des Marktes nicht beispielsweise am Ostersonntag bereits vor sechs Uhr morgens anfahren. „In diesem Jahr stand Pater Charles gerade am Osterfeuer, als die Marktleute mit dem Aufbau begannen.“ Einstimmig beschloss der Gemeinderat daher, die Marktbetreiber auf eine etwas spätere Anfahrt hinzuweisen und den Markt dafür an den beiden Sonntagen zu belassen. Er kann somit 2014 wieder am Ostersonntag (10 bis 16 Uhr) und am Volkstrauertag (12 bis 18 Uhr) stattfinden.

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Neue Satzung zu den Kosten von Feuerwehreinsätzen

Kam es in Zapfendorf zu Feuerwehreinsätzen, deren Kosten zum Beispiel an den Verursacher Weitergabe-fähig sind, wurde dieser Kostenersatz bislang per Beschluss im Einzelfall geregelt. Aufgrund der Rechtssicherheit, auch gegenüber von Versicherungen, stellte Bürgermeister Martin eine neue Satzung vor. Sie gilt auch bei Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichten der Feuerwehren gehören sowie bei Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. Ausgenommen sind gemeinnützige Zwecke, etwa die Verkehrsabsicherung beim Faschingszug oder bei kirchlichen Veranstaltungen. Die Satzung wurde ebenfalls verabschiedet.

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