Stellungnahme der Verwaltung der Gemeinde Breitengüßbach zum Interview mit Bürgermeister-Kandidat Franz Schumm

Gestern veröffentlichte Nachrichten am Ort ein Interview mit dem Breitengüßbacher Bürgermeister-Kandidat Franz Schumm, der ohne Partei- oder Fraktionszugehörigkeit bei den Wahlen am 3. März 2013 antritt. Zu diesem Interview erreichte uns nun eine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung Breitengüßbach, die wir hiermit veröffentlichen.

Auszug aus dem Interview mit Franz Schumm: Müssen wir selbst die kaputten Straßen in der Gemeinde bezahlen? Was ist mit der Kläranlage und dem Abwassernetz, ist es wirklich so kaputt, dass es in den nächsten Jahren erneuert werden muss? Hier zeigen sich mangelnde Transparenz und Verschwendung von Geldern im Rathaus! Warum sind die Schulden um 500 Prozent in den letzten zehn Jahren gestiegen? Können die im Rathaus nicht mit Geld umgehen oder spielen sie Monopoly mit Steuergeldern? Wieso gibt es undurchsichtige Firmenstrukturen mit Gemeindebeteiligung, siehe Bioenergie und Entwicklungsgesellschaft Breitengüßbach? Warum Insolvenzverschleppung mit Gemeindebeteiligung bei der Bioenergie Breitengüßbach? Warum wurden Geschäftsführergehälter von über 40.000 Euro bezahlt und in der Schule ist kein Geld für Lehrmittel vorhanden? Wieso und warum verkauft die Gemeinde Grundstücke an sich selbst? Diese Fragen stehen jetzt noch unbeantwortet im Raum, doch sie werden nicht vergessen.

Die Gemeinde Breitengüßbach verfügt bereits seit 1986 über eine Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (Straßenausbaubeitragssatzung). Somit ist jedem Bürger der Gemeinde und Grundstückseigentümer offenbar, was bei einem möglichen Straßenausbau möglicherweise an Eigenbeteiligung auf ihn zukommt.

Für die Sanierung der gemeindlichen Entwässerungsanlage (Kläranlage und Kanalnetz) gibt es ein mit einem Fachingenieur ausgearbeitetes Sanierungskonzept, das schrittweise Jahr für Jahr umgesetzt wird. Das Konzept wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung erörtert und verabschiedet. Die Planunterlagen liegen für jeden einsehbar im Rathaus aus.

Die Entwicklung des Schuldenstandes der Gemeinde ist der Aussage widerläufig. Einem Schuldenstand von 2.981 T€ am 31.12.2002 steht trotz aller Investitionsmaßnahmen in den vergangenen Jahren ein Schuldenstand am 31.12.2012 von 2.803 T€ gegenüber. Ein Minus von rund sechs Prozent. Die Pro-Kopf-Verschuldung sank dazu überdurchschnittlich, da es in den letzten Jahren zu einem größeren Bevölkerungszuwachs kam. Der Schulverband ist jeher schuldenfrei.

Die Beteiligungen der Gemeinde an Privatunternehmen (Entwicklungsgesellschaft Breitengüßbach mbH, Bioenergie Breitengüßbach GmbH & Co. KG) wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen. Über die Beteiligungsstrukturen ist der Haushaltssatzung der Gemeinde jährlich ein Beteiligungsbericht beigefügt. Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist jedem Bürger öffentlich.

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch den Autor impliziert ein strafbares Handeln der Beteiligten bei der Bioenergie Breitengüßbach GmbH & Co. KG. Eine Insolvenzverschleppung nach § 15 InsO ist zu keiner Zeit festgestellt worden. Der Vorwurf ist vielmehr verleumderisch und erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.

Der Hinweis, in der Schule sei kein Geld für Lehrmittel vorhanden, ist völlig haltlos. Der Sachaufwandsträger der Grund- und Mittelschule Breitengüßbach ist der Schulverband Breitengüßbach, an dem die Gemeinden Breitengüßbach und Kemmern beteiligt sind. Der Schulverband ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenem Jahreshaushalt. Dieser Haushalt ist so gut ausgestattet, dass das hohe Niveau an moderner technischer und nicht-technischer Ausrüstung der Schule jährlich gut aufrechterhalten werden kann.

Der Verkauf von Immobilien an sich selbst wäre ein sogenanntes In-Sich-Geschäft, das gesetzlich nicht möglich ist.  Grundstücksgeschäfte der Gemeinde Breitengüßbach unterliegen stets der Beschlussfassung des Gemeinderates und werden in der Regel ortsüblich bekannt gemacht.

 

Auszug aus dem Interview mit Franz Schumm: In den nächsten Jahren muss die Gemeinde die Haushaltsplanungen komplett überdenken, es wurden zahlreiche Kredite aufgenommen. Als Beispiel die Lärmschutzwand im Süden an der Autobahn, sie wurde komplett von der Gemeinde finanziert. Hätten sich die zuständigen Personen im Rathaus für eine kostengünstige Lösung mit anderen Gemeinden zusammengesetzt, wäre nur ein Bruchteil der Kosten entstanden, den Rest hätte der Bund übernommen. Breitengüßbach wird in den nächsten Jahren einige sehr große Baustellen mit dem Ausbau der ICE-Bahnstrecke haben. Damit verbunden sind ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und viel Lärm. Weiter ist noch anzusprechen, dass erhebliche Kosten auf die Gemeinde zukommen, denn jede Veränderung an der Planung trägt die Gemeinde selbst. Man hätte vor Jahren bei den Planungen mitbestimmen können, um die Kosten in Grenzen zu halten.

Die Gemeinde hat alle möglichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten im Vorfeld des Ausbaus des Gewerbe- und Mischgebietes „Kemmerer Weg 1“ geprüft und abgewogen. Zu der durchgeführten Variante des Lärmschutzausbaus gab es in der Planungs- und Bauphase keine Finanzierungsalternative. Bei der Aufplanung von Gewerbe-/Mischgebieten ist die Gemeinde Veranlasser der durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen und nicht der Bund.
Die Gemeinde hat keinen Einfluss bei der überörtlich relevanten Fernwegeplanung des Schienenverkehrs. Bei der Vorbereitung der Planunterlagen für das förmliche Planfeststellungsverfahren war und ist die Gemeinde stets einbezogen. Mehrkosten kommen auf die Gemeinde nur bei der Durchsetzung eigener Ausbauwünsche zu. Diese gründen jedoch allesamt auf mehrheitlichen Gemeinderatsbeschlüssen.

Verwaltung der Gemeinde Breitengüßbach

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7 Kommentare

  1. Typisch Gemeinde Breitengüssbach – richtig mit Paragraphen um sich werfen.

    Die Nähe zum Bürger fehlt komplett und Vitamin B ist alles…

  2. Wer ist Verwaltung? Jeder der bei ihnen eine Kommentierung des Artikel vornimmt, muss seinen Namen nennen. Ihr Kommentator versteckt sich hinter die anonyme Verwaltung. Wer als Person steht als Verantwortlicher?

    1. Sehr geehrter Herr Kühnlein,
      Kommentare unter einem Artikel sollten (müssen aber nicht) mit Klarnamen erfolgen. Wichtig ist uns, dass Kommentare nicht beleidigend oder verletzend sind und sachlich bleiben. Daher speichern wir auch die E-Mail-Adressen der Kommentarschreiber.
      Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung Breitengüßbach erscheint nicht unter einer Namensangabe, da sie nicht die Meinung einer einzigen Person wiedergibt, sondern das Ergebnis eines „runden Tisches“ der Gemeindeverwaltung war.

  3. Wir bilden einen „runden Tisch“ und keiner trägt Verantwortung. Für eine behördliche Stellungnahme zeichnet ein Verantwortlicher oder handelt es sich hier nicht um eine behördliche Stellungnahme? Sie erweckt aber schon so den Eindruck.

  4. Hier eine Rechtsvorschrift die vielleicht etwas Klarheit bring: Artikel 38 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
    (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 Absatz 1 lautet: „Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.“

    Und das eine Gemeinde zur Aufklärung von Sachverhalten beizutragen hat ist doch wohl klar!

    1. Vielen Dank! Hätte ich so nicht gewusst. Aber i. d. Regel weiter lesen. Wenn er rechtlich oder persönlich verhindert ist, z. B. als Gemeindewahlleiter? Im öffentlichen Dienst und als Nachbar klare Kommentierungen!

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