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Förderprogramme der Stadt laufen weiter

In seiner Dezembersitzung hat sich der Hallstadter Stadtrat unter anderem mit den verschiedenen Förderprogrammen beschäftigt, die Investitionen für Bürgerinnen und Bürger attraktiver machen sollen. Weiter geht es auch mit den Kanalsanierungen.

Mit der turnusmäßigen Kanalsanierung, die auch 2026 weiterlaufen wird, nähert sich Hallstadt einem langfristigen Infrastrukturziel: Nach Abschluss der anstehenden Maßnahmen werden über 90 Prozent des gesamten Kanalnetzes saniert sein. Grundlage für die Arbeiten ist die Eigenüberwachungsverordnung, die alle zehn Jahre eine TV-Inspektion der Abwasserkanäle vorschreibt. Für den nun anstehenden Abschnitt (Bereich Gewerbegebiet Hafen) werden rund 400.000 Euro veranschlagt, was der Stadtrat einstimmig genehmigte.

Stadtrat Hans Partheimüller (CSU) sprach die angespannte Finanzsituation an: Die derzeitigen Abwassergebühren seien nicht kostendeckend. Kämmerer Markus Pflaum bestätigte dies und verwies auf ein strukturelles Defizit im Abwasserbereich, was an den vergangenen Stadtratsbeschlüssen liege. Partheimüller regte an, längerfristig sowohl über die Trinkwasser- als auch die Abwasserpreise zu sprechen.

Förderprogramme: Weiterhin Kontinuität

Die Förderrichtlinie zur Installation von Solarthermie-Anlagen wäre zum Jahresende ausgelaufen, wird nun jedoch bis 31. Dezember 2027 verlängert. Die Nutzung war in den vergangenen Jahren überschaubar – 2023 wurden zwei Anträge bewilligt, 2024 und 2025 keine. Dennoch hält der Stadtrat an der Möglichkeit fest, private Investitionen in nachhaltige Wärmegewinnung zu unterstützen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Auch verlängert wurde die Richtlinie für Regenwassernutzungsanlagen, ebenfalls bis Ende 2027. Die Nachfrage war hier zuletzt etwas höher: 2023 wurden drei Anlagen gefördert, 2024 eine, 2025 zwei. Auch hier bleibt es bei unveränderten Bedingungen.

Besonderes Gewicht hatte das Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, eines der erfolgreichsten kommunalen Programme der letzten Jahre. Auch dieses würde zum 31. Dezember auslaufen. Die Stadt Hallstadt hat seit Beginn des Programms insgesamt 255 Anträge mit Batteriespeicher und 35 Anträge ohne Batteriespeicher bewilligt. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Fördergelder beläuft sich auf rund eine Million Euro. Maximal fördert die Stadt hier für Interessenten 20 Prozent der Kosten, gedeckelt auf 5.000 Euro. Das bedeutet: Für Photovoltaik und Speicher wurden in den vergangenen Jahren in Hallstadt rund fünf Millionen Euro investiert.

Eine vollständige Fortschreibung des Programms war in der Sitzung jedoch nicht möglich, da sich die Stadt ab Januar 2026 in der haushaltslosen Zeit befindet. Um dennoch Planungssicherheit zu schaffen, beschloss der Stadtrat einstimmig, ein Übergangsbudget von 50.000 Euro bereitzustellen, bis der reguläre Haushalt verabschiedet ist.

Bürgermeister Thomas Söder erklärte, dass die Stadt nicht über geeignete Flächen für große Windräder oder Freiflächen-PV-Anlagen verfüge. Deshalb seien die privaten Dachflächen ein zentraler Baustein für die lokale Energiewende. Stadtrat Ludwig Wolf (BBL/FW) brachte die Frage auf, ob künftig eine Reduzierung des Fördersatzes notwendig werden könnte. Söder verwies darauf, dass dies Teil der Haushaltsberatungen 2026 sein werde.

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Mehrfamilienhäuser: Bauantrag vs. Bebauungsplan

Lange diskutiert wurde der Antrag auf Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit zusammen 14 Wohneinheiten am Schwester-Columbana-Weg. Die Gebäude sollten jeweils sieben Wohneinheiten erhalten – eine Zahl, die jedoch nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist.

Bereits auf einem benachbarten Grundstück war ein vergleichbares Vorhaben reduziert worden. Auch im aktuellen Fall stellte die Bauverwaltung klar, dass maximal sechs Wohneinheiten pro Gebäude zulässig sind. Zudem bestanden erhebliche technische Bedenken hinsichtlich der geplanten Wohnungen im Kellergeschoss. Laut Bebauungsplan müssen Kellerräume als wasserdichte Wanne ausgeführt werden – dies wäre für Wohnräume problematisch. Die Debatte wurde zusätzlich dadurch geprägt, dass Architekt und Stadtrat Günter Hofmann aufgrund seiner Beteiligung am Projekt von der Beratung ausgeschlossen war, sich aber dennoch zu Wort meldete. Auch der Bauturbo, eine zeitlich befristete Sonderregelung, spielte eine Rolle. Würde aufgrund dessen allerdings ein Projekt mit sieben Wohnungen genehmigt, werde ein Präzedenzfall geschaffen. Mehrere Stadträte, darunter Verena Luche (Grüne) und Heiko Nitsche (SPD) betonten, dass man „nicht um jeden Preis bauen“ dürfe. Am Ende setzte sich die Linie der Verwaltung klar durch: Der Stadtrat verweigerte das gemeindliche Einvernehmen, der Beschluss fiel mit 16 zu zwei Stimmen.

Auch zwei weitere Bauvorhaben wurden behandelt. Abgelehnt wurde eine Garagenanlage mit sechs Stellplätzen in der Wilhelm-Hoegner-Straße – auch diese Planung widersprach dem Bebauungsplan. Einstimmig durch ging ein Antrag zur Nutzungsänderung vom Möbelverkauf zum Gartendiscounter für eine Teilfläche eines Gebäudes in der Emil-Kemmer-Straße.