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Landkreis Bamberg verschickt Abfallgebührenbescheide

In den kommenden Tagen erhalten rund 43.500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2023 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum 2024.

Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein; alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. Die Verwaltung bittet die Bescheidempfängerinnen und -empfänger folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

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Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Landratsamt Bamberg