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Änderungen bei der Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen ab April 2021

Aufgrund diverser Probleme im Zusammenhang mit der Sammlung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen, hat der Umweltausschuss des Landkreises Bamberg verschiedene Änderungen ab 1. April 2021 beschlossen.

Annahmemenge reduziert sich

Statt bisher 500 l (0,5 m³) beträgt die maximal mögliche Anlieferungsmenge an Bauschutt künftig noch 250 l (0,25 m³). Durch die Reduzierung soll erreicht werden, dass tatsächlich nur noch Bauschutt aus kleineren Reparatur- bzw. Umbaumaßnahmen zu den Wertstoffhöfen gebracht wird. Größere Mengen aus dem Gewerbe oder dem privaten Bereich müssen über entsprechende Unternehmen entsorgt werden. Deren Kontaktdaten sind bei der Abfallberatung des Landkreises erhältlich.

Die künftige Höchstabgabemenge ist auf jeden Fall einzuhalten und wird vor Ort kontrolliert. Bauschuttmengen, die die Grenze von 250 l übersteigen, müssen vom Anlieferer ohne Ausnahme wieder mitgenommen werden. In vielen anderen umliegenden Landkreisen wird Bauschutt an den Wertstoffhöfen entweder gar nicht oder nur gegen ein entsprechendes Entgelt angenommen. Damit wird deutlich, dass der Landkreis Bamberg trotz der künftigen Reduzierung immer noch eine vergleichsweise kundenfreundliche Regelung anbietet.

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Um die neue maximale Bauschutt-Abgabemenge von 250 l zu veranschaulichen, wurden alle Wertstoffhöfe mit entsprechend großen Holzkisten ausgestattet. Darüber hinaus gehende Mengen werden nicht mehr angenommen.

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Aufgrund der bislang großzügigen Abgabemöglichkeit und den damit verbundenen stark gestiegenen jährlichen Bauschuttmengen gibt es schon seit längerer Zeit verschiedene Probleme an den Wertstoffhöfen, z. B.:

Sammlung künftig in zwei unterschiedlichen Qualitäten

Eine weitere Neuerung wird sein, dass der abzugebende Bauschutt künftig in zwei verschiedene Qualitäten, die in getrennten Containern angenommen werden, unterteilt wird. Dies ist erforderlich, um die Verwertungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten des gesammelten Bauschutts zu verbessern. Folgende Differenzierung wird es geben:

Bauschutt der Kategorie I (gut verwertbarer Bauschutt), z.B. Beton, Ziegel, Mauersteine, Natursteine, …

Bauschutt der Kategorie II (nicht verwertbarer Bauschutt), z.B. Fliesen, Sanitärkeramik, Geschirr, Putz, …

Die genaue Zuordnung erfolgt vor Ort, die Bauschuttcontainer sind entsprechend beschildert. Wie bisher sind auch weiterhin nachfolgend aufgeführte Stoffe von der Annahme als Bauschutt ausgeschlossen:

Die mit * gekennzeichneten Materialien können über die Deponie Gosberg (Tel. 09191 / 86-3710) oder – bei Kleinmengen – gegen Gebühr an sieben der elf Wertstoffhöfe (nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach) abgegeben werden. Nähere Informationen dazu sind bei der Abfallberatung erhältlich.

Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die neuen Regelungen unbedingt zu beachten, damit auch in Zukunft eine Annahme von Bauschutt ohne Zusatzkosten an den Wertstoffhöfen möglich ist. Bei allen Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung unter den Telefonnummern 0951/85-706 oder -708 sowie via Mail unter abfallberatung@lra-ba.bayern.de [7] gerne zur Verfügung.

Landratsamt Bamberg