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Diskussion im Gemeinderat: Sollen Zapfendorfer Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt werden?

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ So lautet die Eidesformel für Gemeinderäte laut Bayerischer Gemeindeordnung. In der Zapfendorfer Marktgemeinderatssitzung vom 19. April standen aber vielmehr persönliche Interessen im Vordergrund der Diskussion um eine Straßenausbaubeitragssatzung. Zapfendorf ist bisher eine von drei Gemeinden im Landkreis Bamberg, die eine solche noch nicht erlassen hat.

„Wir werden in nächster Zeit aufgrund der Vielzahl der anstehenden Maßnahmen immer wieder Darlehensaufnahmen benötigen“, sagte Bürgermeister Josef Martin. „Gerade im Bereich des Neu-/Ausbaus von Straßen in allen Gemeindeteilen fallen in den kommenden Jahren erhebliche Kosten an.“ Die Aufnahme von Krediten ist aber nach der Bayerischen Gemeindeordnung an gewisse Bedingungen geknüpft: Eine Gemeinde muss zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, ihre Einnahmenseite zu verbessern. Dazu gehört auch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Das Fehlen einer dafür notwendigen Satzung wurde nun bei der Rechnungsprüfung bemängelt, der Gemeinde droht die Verweigerung des Haushalts durch das Landratsamt. Dies wäre faktisch ein Entzug der Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit. Martin: „Wir sind zum sofortigen Handeln verpflichtet. Das Landratsamt sitzt in diesem Fall am längeren Hebel.“

Alle Gemeinden im Landkreis Bamberg haben längst eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, lediglich die durch hohe Gewerbesteuereinnahmen gesegneten Gemeinden Hallstadt und Altendorf sowie Zapfendorf verzichten bisher. Selbst Hirschaid, Burgebrach und Schlüsselfeld, ebenfalls finanzstark, beteiligen ihre Bürger an den Ausbaukosten für die Straßen. „Hallstadt und Altendorf sind schuldenfrei, die Rechtsaufsicht kann ihnen keinen Druck machen. Außerdem sind sie im Gegensatz zu uns in nächster Zeit nicht auf Darlehen angewiesen“, erläuterte Martin. Dass das Landratsamt wirklich durchgreift, zeigte sich zuletzt in Heiligenstadt. Der Gemeinde wurde die Genehmigung des Haushalts verweigert.

„Wir machen das nicht, um unsere Bürger zu ärgern.“

Die meisten Gemeinderäte zeigten sich bedrückt über die aktuelle Situation und äußerten ihr Bedauern, deuteten aber die Zustimmung zum Erlass der Satzung an. Dagmar Raab (SPD): „Das Thema ist für uns alle mehr als unangenehm, da wir die Bürger belasten müssen. Ich habe mich aber kundig gemacht, für die meisten Bürgermeister ist eine Straßenausbaubeitragssatzung eine Selbstverständlichkeit. Wenn wir sie nicht erlassen, wird man uns die Handlungsfähigkeit entziehen.“ Dr. Christopher Rosenbusch (CSU) stimmt Raab zu und ergänzte: „Wir machen das nicht zum Spaß oder um unsere Bürger zu ärgern, sondern damit wir uns rechtens verhalten.“ Und Simone Schneider (CSU) wies darauf hin, dass das Thema seit Jahren auf der Agenda stehe und jedem klar sein musste, dass die Satzung irgendwann unausweichlich sei.

Wohl der Gemeinde? Persönliche Interessen?

Auch Bürgermeister Martin zeigte sich als „Befürworter“ der Satzung – zum Wohle der Gemeinde, wie er sagte. „Persönliche Interessen müssen hier hinten anstehen. Als Anwohner der Staatsstraße treffen mich die Gebühren direkt, wenn die Staats- einmal zur Ortsstraße wird. Eigentlich müsste ich sowohl gegen die Satzung als auch gegen die Verlegung der Staatsstraße auf die künftige Westtangente sein. Ich weiß aber, dass ich zum Wohle der Gemeinde in beiden Fällen zustimmen muss.“

Marktgemeinderat Harald Hümmer (WOB, Wählergemeinschaft Oberleiterbach) war anderer Meinung: „Ich sehe hier typisches Verwaltungsrecht: Ein Richter spricht, ein Bürgermeister spricht und blickt von oben herunter. Durch die Satzung sind aber Existenzen gefährdet, etwa die einer Ortsbäuerin aus Oberleiterbach.“ Deren Pleite hätte nach Hümmers Angaben direkte Folgen für den ganzen Gemeindeteil – die  Investitionen für die Dorfheizung mittels einer Biogasanlage wären in den Sand gesetzt. „Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Wir sollten die Satzung daher nicht von uns aus proaktiv einführen. Lassen wir es einfach auf uns zukommen“ sagte Hümmer und warnte davor, die Beiträge für den Straßenausbau mit den Erschließungsgebühren für Neubaugebiete gleichzusetzen. „Neubaugebiete sind anders zu bewerten als der Ortskern.“ Außerdem sollte die Gemeinde das Fehlen solcher Gebühren als Standortvorteil nutzen.

Gegen die Straßenausbaubeitragssatzung sprach sich auch Andreas Schonath (WOB, Wählergemeinschaft Oberleiterbach) aus. „Wir müssten an die Einnahmeseite ran, aber nicht durch Belastungen für die Bürger, sondern zum Beispiel über mehr Gewerbesteuereinnahmen durch neue Ansiedlungen. Hätten wir das vor Jahren schon getan, würde sich die heutige Frage gar nicht stellen.“

Widerstand aus Oberleiterbach hat seine Gründe

Der massive Widerstand der beiden Oberleiterbacher Gemeinderäte war zwei Dingen geschuldet. Erstens: In Oberleiterbach läuft gerade die Dorferneuerung. Wird die Straßenausbaubeitragssatzung noch in diesem Jahr erlassen, werden die Kosten bereits auf die Einwohner umgelegt – ohne die Satzung hätte die Gemeinde die Kosten voll übernommen. Und zweitens: Der Zuschauerraum des Sitzungssaals war voll besetzt, größtenteils mit Bürgern aus Oberleiterbach.

Mit 16 zu vier Stimmen verabschiedete der Marktgemeinderat nach etwa anderthalbstündiger Diskussion den Auftrag an die Gemeindeverwaltung, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erarbeiten. Dafür müssen die Straßen in verschiedene Kategorien eingeteilt und ein Prozentsatz für die Beteiligung der Anlieger gefunden werden. Bürgermeister Josef Martin empfahl, sich am unteren Ende der möglichen Sätze zu bewegen.


Weitere Themen der Sitzung vom 19. April

Sanierungsarbeiten am Kindergarten St. Christophorus: Maler- und Abdichtungsarbeiten sowie Glaserneuerungen nach Spannungsschäden stehen am Kindergarten St. Christophorus an. Die Gesamtkosten von 80.000 Euro werden nicht staatlich gefördert. Nach der Zusage der Erzdiözese, 25 Prozent der Kosten zu übernehmen, wenn die Finanzierung gesichert ist, beteiligt sich die Gemeinde Zapfendorf mit 50 Prozent. Diesem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.

Benutzungsgebühren für gemeindliche Räumlichkeiten: Nach einem Antrag von Harald Hümmer (WOB) fand das Thema „Benutzungsgebühren für gemeindliche Räumlichkeiten“ seinen Weg in den Gemeinderat. Der Finanzausschuss hatte beschlossen, die Gebühren (etwa für Turnhalle und Gemeinschaftsräume) um 30 Prozent anzuheben. Die vorige Gebührenordnung stammte aus dem Jahr 1988. Beseitigt wurde auch ein Rechenfehler, der die Kosten künstlich niedrig gehalten hatte, wodurch sich Steigerungen ergeben, die deutlich über der Erhöhung von 30 Prozent liegen. Harald Hümmer: „Für Oberleiterbach ist das ein wichtiger Punkt. Wir versuchen, eine Gemeinschaft im Dorfgemeinschaftshaus zu bilden, hatten aber im letzten Jahr aufgrund von Anschaffungen eine negative finanzielle Bilanz.“ Bürgermeister Martin wies darauf hin, dass Bürger anderer Gemeinden, so auch Zapfendorf, keine Möglichkeit hätten, privat Räumlichkeiten für Feiern anzumieten. Daher müsse die Einnahmesituation der Gemeinde in diesem Fall der Maßstab sein. Nun soll das Thema erneut im Finanzausschuss besprochen werden.

Johannes Michel