Bodero kandidiert nicht mehr – oder doch?

Überraschend hat Zapfendorf einen Bürgermeisterkandidaten weniger. James Bodero, der von den Freien Wählern nominiert wurde, kündigt noch vor der Wahl seinen Rückzug an. Aber geht das eigentlich? Wir haben nachgefragt.

„Nachdem ich, seit Bekanntwerden meiner Kandidatur, zunehmend von außen unter Druck gesetzt wurde und es letztendlich soweit kam, dass mein Arbeitgeber direkt von der Beeinflussung von außen betroffen ist, musste ich diese Entscheidung treffen. Letztendlich war bei der Entscheidungsfindung ausschlaggebend, dass ich aufgrund der Verantwortung meiner Familie gegenüber, sowie der Loyalität gegenüber meinem Arbeitgeber nicht zulassen kann, dass ein politisches Engagement solche Auswirkungen hat. Woher diese Einflussnahme auch kommen mag, es ist ein Armutszeugnis und eine Kapitulation der Demokratie“, erklärt James Bodero gegenüber Nachrichten am Ort.

Und Bodero kündigt auch an, wie es weitergeht: „Da ich als Kandidat der Freien Wähler dieselben Ziele verfolgt habe wie Michael Senger, habe ich diesem meine volle Unterstützung zugesichert und wünsche ihm für den kommenden Wahlkampf alles Gute! Und auch wenn ich mit der Politik des Bürgermeisters nicht einverstanden war, wünsche ich Volker Dittrich viel Glück am 15. März. Er wird es dringend brauchen können.“

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Wahlvorschlag war und ist gültig

Aber wie ist das eigentlich? Kann ein Bürgermeisterkandidat seine Kandidatur zu diesem späten Zeitpunkt, nur knappe vier Wochen vor der Wahl, wieder zurückziehen?

Nachrichten am Ort hat hier bei Markus Müller-Hoehne, Geschäftsleiter des Marktes Zapfendorf und auch Wahlleiter bei der bevorstehenden Kommunalwahl, nachgefragt. Müller-Hoehne: „Nein, ein Rücktritt ist nicht mehr möglich. Es wurde innerhalb der Einreichungsfrist bis 23. Januar 2020 um 18.00 Uhr ein mangelfreier Wahlvorschlag (mit Zustimmungserklärung nach § 43 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe f GLKrWO) eingereicht. Nach Ablauf der Einreichungsfrist kann die Zustimmung nicht mehr zurückgenommen werden (Art. 25 Abs. 3 Satz 5 GLkrWG).“ Und das bedeutet konkret: „Ein Rücktritt ist jetzt nicht mehr möglich. Herr Bodero ist wählbar und steht auf dem Stimmzettel. Er kann im Fall der Wahl nur noch die Annahme der Wahl  ablehnen (Art. 47 Abs. 1 GLkrWG)“, so Müller-Hoehne weiter.

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG), Art. 25, 3:

1Jede sich bewerbende Person darf bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt werden. 2Sie darf ferner bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. 3 Art. 24 Abs. 3 Satz 5 gilt entsprechend. 4Die sich bewerbende Person muss ihre Zustimmung zu der Bewerbung schriftlich erteilen. 5Die Zustimmung kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht mehr zurückgenommen werden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG

Fazit: Bodero bleibt wählbar. Theoretisch könnte er seinen angekündigten Rückzug jederzeit wieder zurückziehen. Auf den Stimmzetteln steht er auf jeden Fall – und das wird sicher in irgendeiner Form Einfluss auf das Wahlergebnis am 15. März haben …

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