Nachdem in Breitengüßbach nach einem Starkregen am 1. Juli um die 60 Fälle bekannt wurden, in denen Keller vollgelaufen sind und Straßenzüge überflutet wurden, stattete Bauamtsleiter Markus Schmitt vor dem Ratsgremium jüngst einen Bericht über den Stand des Hochwasserschutzes und des Integralen Konzeptes zum Sturzflut-Risikomanagement auf dem Gemeindegebiet ab.
Ein erster Bauabschnitt war bereits nach der Jahrtausendwende mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) „Am Schützenhaus“ und dem innerörtlichen Gewässerausbaus von dort bis zur Bamberger Straße umgesetzt worden. Für ein so genanntes Jahrhunderthochwasser (HQ100) und entsprechende Maßnahmen zur Klimaanpassung sei man jedoch nicht gewappnet. 2018 und 2019 war ein Konzept für die drei eigenen Gewässer der III. Ordnung – Kesselgraben, Zeilangergraben und Güßbach – in Auftrag gegeben worden, der Freistaat unterstützte dies mit 75 Prozent Zuschüssen. Man wollte damals vor Schäden schützen, die von einem Fließgewässer herrühren könnten. Verwirklicht werden sollte schließlich noch ein HWRB oberhalb des Gemeindeteils Zückshut. Das andere HWRB sollte vergrößert werden. Insgesamt ging man von einer Investitionssumme über drei Millionen Euro aus. Zwischen 2021 und 2024 wurde das mögliche Überschwemmungsgebiet mittels zweidimensionaler hydrodynamischer Abflussberechnung neu definiert und sollte in das Hochwasserschutzkonzept eingearbeitet werden.
Doch haben die Fachleute mittlerweile ihr Vorgehen durch die Sturzregenereignisse, die der Klimawandel mit sich bringt, grundlegend geändert, so der Bauexperte. Eine Förderung für das „Integrale Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ wurde im Oktober 2024 zugesichert, und deswegen am 24. Juni 2025 der entsprechende Antrag gestellt. Nach Zugang des Bescheids erfolgte jetzt im Mai die Vergabe an ein Fachbüro. Nach Abschluss der Arbeiten – man rechne mit eineinhalb Jahren Planungszeit, so Bauamtsleiter Schmitt – werden die Ergebnisse veröffentlicht, Modelle mit betroffenen Bürgern abgestimmt und entsprechende Maßnahmen zu ihrem Schutz verfolgt.
Parallel dazu konnte die Gemeinde zusätzliche Flächen zur Gewässerentwicklung erwerben. Alle zwei Jahre werden abwechselnd Bachabschnitte ausgebaggert, Störungen, die das Abfließen verhindern, entfernt sowie Kanäle, Straßenab- und -einläufe regelmäßig gesäubert. Das alles sei mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt.
Aus dem Gremium kam eine Nachfrage, welchen Einfluss der Biber hätte, worauf die Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder erwiderte, dass man ihn innerorts und vor Brückenbauwerken beobachten müsse. Hochwasserschutz werde gegen Naturschutz abgewogen!
Angemerkt wurde auch, dass vermutlich nicht alle der jüngsten Schäden kartiert wurden, da einige Bürger im Urlaub waren und den Schaden erst später bemerkt hätten. Ursache für das eindringende Wasser waren auch fehlende Rückstauklappen in den Kellern oder zu niedrige Fensterschächte, fügte die Bürgermeisterin hinzu. Im kommenden Mitteilungsblatt solle an die Bevölkerung appelliert werden, sich über die Lage der Kanalschächte zu informieren. Markus Zeller (UBB) wünschte sich, dass die Bürger auch mal selbst die Schmutzfänger der Abflüsse sauber machen. Bausachverständiger Schmitt zog am Schluss das Fazit, dass man derzeit zunächst noch reagiere und noch nicht agieren könne.
Sponsoren oder Partner für Trinkwasser-Refill-Station auf Wunschzettel
Nachdem die CSU-Fraktion den Antrag gestellt hatte, die Anschaffung von weiteren Trinkbrunnen an Spielplätzen und öffentlichen Plätzen zu prüfen, schlüsselte Bauamtsleiter Markus Schmitt die zu erwartenden Kosten auf. Eine Anschaffung sei mit 15.000 Euro anzusetzen, ohne den Bedarf für die Zuleitung und den Übergabeschacht. Konkret wären das somit für den Standort Spielplatz „Rosenweg“ oder am Bahnhof jeweils 25.000 Euro, bei der Schulsportanlage müsse man mit 15.000 Euro rechnen. Nach Errichtung fallen jährlich 3.500 Euro Betriebskosten an. Teuer sei die monatliche mikrobiologische Prüfung der Trinkwasserqualität.
Zwar gebe es Fördermöglichkeiten, und zwar über das RZWas 2025 mit 90 Prozent Beteiligung, jedoch gelten diese nur bis zu einer Summe in Höhe von 10.000 Euro, und es können nur zwei Brunnen bezuschusst werden. Im Landkreis sind bisher 13 Stationen bekannt, wobei eine in der Ortsmitte von Breitengüßbach steht, die über das Städtebauförderprogramm mit 80 Prozent gefördert worden war.
Trinkwasserstation in der Ortsmitte – diese wurde durch Mittel der Städtebauförderung ermöglicht. Der Brunnenstock im Hintergrund liefert „kein Trinkwasser“
Da die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten zu hoch seien, lautete der Beschluss, vorerst keinen weiteren Trinkwasserbrunnen in Angriff zu nehmen. Es soll aber am Standort Schulsportanlage, so Bürgermeisterin Reinfelder, die Variante einer Trinkwassermöglichkeit in Form einer „Refill-Station“ geprüft werden. Bei diesem Modell könnten innerhalb privater Gebäude, auch Vereine oder Gewerbetreibende die Betriebskosten übernehmen. Wenn so ein Sponsoring-Modell umsetzbar wäre, dann wäre es eine gute Sache, die auch von den Tourismusverbänden, wie Flussparadies Franken e.V., befürwortet wird.
„Service Wohnen Breitengüßbach“: Vergabe von drei Wohnungen nach ausgetüfteltem Zuteilungsverfahren
Auf Basis des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP/Freistaat Bayern) wird die Gemeinde drei Wohnungen erwerben. Die Vergabe unterliegt den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Nachvollziehbarkeit. Um dies zu gewährleisten wurde ein Fragebogen ausgearbeitet, nach dem zukünftige Bewerber mittels Punktesystem eingestuft werden. Einen Antrag auf die 50 Quadratmeter Wohnfläche (Preis 7,90 Euro/m² kalt), welche für maximal zwei Personen vorgesehen ist, können nur Personen ab dem 55. Lebensjahr stellen. Neben einer Einkommensgrenze (28.300 Euro – bei 1/43.200 Euro – 2 Personen) darf auch nur ein maximales Vermögen bis 50.000 Euro vorhanden sein. Weitere Punkte, die in die Wertung einfließen sind die soziale Dringlichkeit, ein Pflegebedarf, das Bedürfnis nach Barrierefreiheit und eine längere Bindung zum Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Breitengüßbach. Von Vorteil ist es zudem, wenn man bereits ansässige Familienmitglieder aufweisen kann, aktiv ein Ehrenamt ausübt oder Angehörige mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf vor Ort hat. Der vorgestellte Fragebogen wurde vom Gemeindegremium einstimmig gutgeheißen und ist ab 1. September 2026 öffentlich zugängig.
Titelfoto: Johannes Michel

