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Jugendarbeit, Fördergelder und ein zu forscher Bauherr

Die Jugendarbeit in Breitengüßbach stellt sich gerade neu auf – seit September ist eine neue FSJ-lerin aktiv und auch der Verein iSo hat eine neue Mitarbeiterin. Außerdem verpflichtete sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 13. November 2018 zur Flächenentsiegelung und diskutierte über die nachträgliche Genehmigung von Bauten auf einem Privatgrundstück.

Die bisherige Breitengüßbacher Jugendarbeiterin, Kristina Müller, ist aktuell in Elternzeit. Seit dem 1. November hat Anna-Lena Lörtzing vom Verein Innovative Sozialarbeit (iSo e.V.) diese Aufgabe übernommen. Die 25-Jährige studierte in Bamberg Pädagogik mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Mit ihr zusammen arbeitet auch wieder eine FSJ-lerin (Freiwilliges Soziales Jahr), eine solche Stelle gibt es in Breitengüßbach schon seit fast 15 Jahren. Die „Neue“ heißt Sophia Schmaus, kommt aus Breitengüßbach und ist daher vielen Kindern und Jugendlichen bereits bekannt.

Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder berichtete über das vor wenigen Tagen abgehaltene Jugendforum, das zeigte, dass sehr viel Wert auf Kommunikation gelegt werde und dass es den Kindern und Jugendlichen egal sei, von wem die Angebote, die sie wahrnehmen, kommen. Auch Lörtzing betonte, es solle weiterhin EINE Jugendarbeit für Breitengüßbach geben, auch wenn es mit dem Verein iSo und der FSJ-Stelle zwei Ansprechpartnerinnen gebe.

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Zuständig für die Jugendarbeit in Breitengüßbach: Anna-Lena Lörtzing (iSo e.V.) und Sophia Schmaus (FSJ). (Fotos: privat)

Verschiedene Fördertöpfe: Breitengüßbach arbeitet an ISEK-Umsetzung

Nach der Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) [7] macht sich Breitengüßbach nach und nach an die Umsetzung der Maßnahmen. Dazu sind auch Mittel aus der Städtebauförderung nötig, für deren Erhalt das ISEK die Voraussetzung war. Aktuell befindet sich die Gemeinde in verschiedenen städtebaulichen Programmen, aus denen in diesem Jahr Mittel zur Verfügung gestellt wurden: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Einzelvorhaben: Breitengüßbach, Ortskern, 120.000 Euro (Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb); Maßnahmen der Förderinitiative „Städtebau-Innen statt Außen“: Breitengüßbach, Ortskern, 80.000 Euro (Entwicklung des Gebietes Zentrum 1 und 2 = Gemeindeturnhalle und ehem. Rathaus); Maßnahmen der Förderinitiative „Flächenentsiegelung“: Breitengüßbach, Ortskern, 168.000 Euro (Gebiet rund um das Zentrum 1 und 2 mit der Verbindung zum Friedhof); Maßnahmen der Militärkonversion: Breitengüßbach, Einzelvorhaben ehemaliges MUNA-Gelände, 200.000 Euro.

Um Fördergelder aus dem Projekt „Flächenentsiegelung“ abrufen zu können, verpflichtete sich die Gemeinde mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderats dazu, vorrangig die Flächenentsiegelung und das Flächenrecycling von Brachflächen zu betreiben, um eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und Wohnungsumfeldes zu erzielen. Beabsichtigt ist die Entsiegelung von asphaltierten und gepflasterten innerörtlichen Flächen, unter anderem von Brachflächen der Bahn sowie und Zufahrten – mit dem Ziel, Freiflächen zu qualifizieren, multifunktional zu gestalten und zu begrünen sowie einen barrierefreien Zugang zum Friedhof zu schaffen.

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Grundstück zu stark bebaut

Bauanträge spielen in den Gemeinderatssitzungen normalerweise keine große Rolle. Anders war es diesmal mit einem nachgereichten Antrag. Auf einem Grundstück im „Erlein“ wurden verschiedene Bauten ohne die notwendigen Genehmigungen errichtet: Garagen wurden abweichend von den Plänen ausgeführt, verfügen über ein Pult- anstatt eines Satteldachs, Stellplätze wurden überdacht, an der Grundstücksgrenze wurde ein Lagergebäude gebaut, zudem ein Carport und eine Eingangsüberdachung für das Wohnhaus. Das führt unter anderem dazu, dass die so genannte Grundflächenzahl deutlich überschritten ist – es ist mehr Grundstücksfläche überbaut als zulässig.

Gemeinderat Stefan Schor (CSU) meinte dazu, die Gemeinde müsse sich in einem solchen Fall – 14 Jahre habe das teilweise vor sich hingegärt – deutlich positionieren. Sein Fraktionskollege Hubert Dorsch sah es ähnlich: „Normalerweise bin ich bei Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht penibel, aber in diesem Fall wäre es ein falsches Signal, dies so durchgehen zu lassen.“ Auch andere Räte sahen die Verstöße als gravierend an, was schließlich zur Ablehnung des nachträglich eingereichten Bauantrags führte (vier zu 13 Stimmen). Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall aber das Landratsamt Bamberg und nicht die Gemeinde. Ob es daher zu Maßnahmen gegen den Bauherrn kommt, konnte in der Sitzung niemand beantworten.