Im Titelbild: Bis vor Kurzem war am Gebäude noch der Schriftzug „Hier entsteht das Paul-Maar-Museum“ zu lesen. Die „Fischergasse 6 “ steht bereits seit vielen Jahren leer.
Die Gegner des Paul-Maar-Museums in Hallstadt haben genügend Unterschriften. Abstimmen dürfen die Bürgerinnen und Bürger dennoch nicht. Der Stadtrat folgte mit deutlicher Mehrheit der Einschätzung einer Anwaltskanzlei, die das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen für unzulässig hält. In der Sitzung wurde allerdings auch Kritik an diesem Vorgehen laut.
807 gültige Unterschriften, mehr als die erforderlichen zehn Prozent der Stimmberechtigten in Hallstadt und Dörfleins: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Paul-Maar-Museum hatten ihre erste Hürde genommen. Am 14. September waren insgesamt 840 Unterschriften im Rathaus abgegeben worden. Doch einen Bürgerentscheid wird es nicht geben, so der Beschluss des Stadtrats in der Sondersitzung vom 7. Oktober 2026.
Dabei ging es an diesem Abend, wie Bürgermeister Thomas Söder gleich zu Beginn betonte, nicht um die Frage, ob Hallstadt ein Paul-Maar-Museum bekommen soll. Vielmehr müsse der Stadtrat eine rechtliche Entscheidung treffen. Seien die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, müsse das Bürgerbegehren zugelassen werden. Andernfalls sei es abzulehnen. Um diese Frage zu klären, hatte die Stadt die Bayreuther Kanzlei F.E.L.S. eingeschaltet. Söder bezeichnete sie als eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts in Bayern. Sie berate Hallstadt bereits seit vielen Jahren. Das Ergebnis der Prüfung fiel eindeutig aus: Nach Auffassung von Rechtsanwalt Christopher Süss ist das Bürgerbegehren in mehreren Punkten rechtlich unzulässig. Geschäftsleiter Uwe Schardt verlas die Stellungnahme in der Sitzung.
Hintergründe zum Bürgerbegehren
Die Initiative gegen das geplante Paul-Maar-Museum stellt vor allem die Kosten und den Nutzen des Projekts für Hallstadt infrage. Aus ihrer Sicht ist die Investition zu hoch. Neben den Ausgaben für Umbau und Sanierung spielen dabei auch mögliche laufende Kosten für den späteren Museumsbetrieb eine Rolle.
Kritisch sehen die Initiatoren außerdem, dass die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude in der Fischergasse durch das Museum eingeschränkt werden könnten. Hinzu kommt die Frage, ob Paul Maar und sein literarisches Werk einen ausreichend engen Bezug zu Hallstadt haben, um ein solches Museum in der Stadt zu rechtfertigen.
Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren erreichen, dass nicht allein der Stadtrat über die Zukunft des Projekts entscheidet. Stattdessen sollten die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber abstimmen können, ob die Planungen beendet werden.
Was die Anwälte beanstanden
Die Initiatoren wollten den Bürgerinnen und Bürgern folgende Frage zur Abstimmung vorlegen: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Hallstadt die Planungen für ein Paul-Maar-Museum beendet und kein solches Museum realisiert?“ Als Begründung stand auf den Unterschriftenlisten: „Die Einrichtung eines Paul-Maar-Museums Hallstadt wird wegen hoher Kosten, möglicher Einschränkungen bestehender Nutzungen und fehlender ausreichender inhaltlicher Verbindung zur Stadt Hallstadt als nicht sinnvoll angesehen.“
Genau an diesen Formulierungen setzt ein wesentlicher Teil der juristischen Kritik an. So bemängelt Süss, dass nicht eindeutig erkennbar sei, was mit „kein solches Museum“ gemeint ist. Soll lediglich das derzeit geplante Projekt in den Gebäuden Fischergasse 4 und 6 verhindert werden? Oder dürfte die Stadt auch an einem anderen Standort kein Paul-Maar-Museum mehr einrichten? Wäre ein kleineres Museum zulässig, möglicherweise mit einem privaten Träger? Diese Fragen seien nicht ausreichend geklärt.
Noch deutlicher fällt die Kritik an der Begründung des Bürgerbegehrens aus. Aus Sicht der Kanzlei werden den Unterzeichnern wesentliche Informationen vorenthalten, die für ihre Entscheidung wichtig gewesen wären, sowohl bei Kosten und Fördermöglichkeiten als auch darüber, dass es bereits bestehende Verträge gibt. Und: Die Anwesen Fischergasse 4 und 6 müssen unabhängig vom Museumbau saniert werden. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. In der Fischergasse 4 sind unter anderem Mängel beim Brandschutz, bei der Haustechnik und bei der Barrierefreiheit bekannt. Die Fischergasse 6 steht bereits seit mehr als 20 Jahren leer und ist ebenfalls sanierungsbedürftig.
Hinzu kommt die Finanzierung. Die Kosten für das Paul-Maar-Museum liegen derzeit bei rund 7,5 Millionen Euro. Dem stehen voraussichtlich Fördermittel von rund sechs Millionen Euro gegenüber. Die Anwälte kritisieren, dass die Begründung des Bürgerbegehrens zwar hohe Kosten anführt, die erhebliche Förderung aber unerwähnt lässt. Dabei hängt diese Förderung nach ihrer Darstellung gerade mit der vorgesehenen Nutzung als Paul-Maar-Museum zusammen. Ein weiterer Punkt sind die bereits geschlossenen Verträge. Die Stadt hat in der Julisitzung Architekten, Ingenieure und Fachplaner beauftragt. Nach der juristischen Einschätzung könnte Hallstadt diese Leistungen nicht einfach wieder abbestellen, vor allem nicht ohne finanzielle Folgen. Auch die bisher entstandenen Planungskosten wären nicht zurückzuholen. Besonders interessant sind außerdem die Vereinbarungen mit Paul Maar selbst. Der Schriftsteller hat der Stadt mehr als 5.000 Exponate aus seinem Leben und Schaffen als sogenannten Vorlass überlassen. Die entsprechenden Schenkungsverträge datieren bereits aus dem Jahr 2024. Darin verpflichtete sich Hallstadt, die Gegenstände innerhalb von zehn Jahren öffentlich in einem Museum zugänglich zu machen. Ein vollständiger Verzicht auf das Museum könnte deshalb nach Einschätzung der Kanzlei nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch dazu führen, dass die Stadt die Sammlung wieder zurückgeben müsste. Die Anwälte sehen darin ein weiteres rechtliches Hindernis für das Bürgerbegehren.
Aus diesen Gründen hält die Kanzlei die Begründung für unzureichend und teilweise irreführend. Die Unterzeichner hätten keine ausreichende Grundlage erhalten, um die möglichen Folgen ihrer Unterschrift abzuwägen. Damit werde nach Auffassung der Juristen gegen das sogenannte Täuschungs- und Irreführungsverbot verstoßen.
In der „Fischergasse 4“ gibt es aktuell ein Traumzimmer und Besprechungsräume. Auch dieses Gebäude soll Teil des Museums werden.
Gibt es das Museum womöglich schon?
Ein überraschender Punkt findet sich ebenfalls in der Stellungnahme. Dort vertreten die Anwälte die Auffassung, dass das Paul-Maar-Museum bereits existiere. Sie berufen sich dabei auf eine Einschätzung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern. Die Stadt besitze die Sammlung, die Exponate seien inventarisiert und Teile davon wurden bereits bei Ausstellungen in Hallstadt, Schweinfurt und Buchheim öffentlich gezeigt. Aus fachlicher Sicht könne deshalb schon jetzt von einem bestehenden Museum ausgegangen werden. Wenn aber bereits ein Museum existiert, kann das Ziel des Bürgerbegehrens, die Realisierung eines solchen Museums zu verhindern, nicht mehr erreicht werden. Die Kanzlei sieht darin ein rechtlich beziehungsweise tatsächlich unmögliches Ziel. Ob diese Einschätzung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist damit nicht geklärt. Für die Anwälte ist sie jedoch ein weiteres Argument, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen.
Bürgermeister Söder verwies nach dem Vortrag darauf, dass man einzelne Punkte der Stellungnahme durchaus unterschiedlich beurteilen könne. Allerdings reiche bereits ein einziger durchgreifender rechtlicher Mangel aus, um das gesamte Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.
Tipp zum Weiterlesen
Unsere bisherigen Artikel zum Paul-Maar-Museum finden Sie in einer eigenen Artikelsammlung [7].
CSU: Nicht alle wichtigen Informationen genannt
Für die CSU-Fraktion meldete sich Joachim Karl zu Wort. Er erinnerte zunächst daran, dass die Überlegungen zur Nutzung der Gebäude in der Fischergasse keineswegs neu seien. Dort war früher das Heimatmuseum untergebracht. Später habe es Pläne für ein Industrie- und Handwerkermuseum gegeben, die nach der Kommunalwahl 2014 nicht weiterverfolgt wurden. Seit 2024 werde nun über das Paul-Maar-Museum beraten und öffentlich berichtet. Auch Karl stellte klar, dass die Entscheidung nicht für oder gegen ein Museum falle. Die CSU-Fraktion habe sich intensiv mit dem Bürgerbegehren und insbesondere mit dessen Begründung auseinandergesetzt. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass wichtige Informationen fehlten.
Als Beispiel nannte er die bisherigen Nutzungen der Gebäude. Die Fischergasse 6 stehe ohnehin leer, Einschränkungen könnten sich also nur auf die Fischergasse 4 beziehen. Dort solle der Trauraum des Standesamts weiterhin erhalten bleiben. Für das bisherige Besprechungszimmer im Erdgeschoss werde sich ein angemessener Ersatz finden lassen. Die Vereinsnutzung im Dachgeschoss könne dagegen nicht fortgesetzt werden. Allerdings gebe es bereits Gespräche über andere Möglichkeiten.
Karl sprach auch die finanziellen Dimensionen an. Rund 7,5 Millionen Euro seien zweifellos eine hohe Summe. Durch die erwartete Förderung von etwa sechs Millionen Euro stelle sich die Belastung für die Stadt allerdings anders dar. Zugleich würden ein langjähriger Leerstand beseitigt, denkmalgeschützte Gebäude saniert und eine barrierefreie öffentliche Toilette geschaffen. Dazu komme, dass Paul Maar familiäre Wurzeln in Hallstadt habe. Auch die bestehenden Verträge dürften nicht außer Acht gelassen werden. Karl verwies auf mögliche Entschädigungszahlungen in sechsstelliger Höhe, die bei einem Abbruch des Vorhabens auf die Stadt zukommen könnten.
Bürgerblock will am Museum festhalten
Ludwig Wolf machte für den Bürgerblock (BBL/FW) deutlich, dass seine Fraktion weiterhin hinter dem Museum steht. Vor der ursprünglichen Entscheidung habe man im Stadtrat lange abgewogen und sei schließlich zu dem Ergebnis gekommen, das Vorhaben zu unterstützen. Daran habe sich nichts geändert. Wolf stellte das Projekt in einen größeren Zusammenhang mit der Stadtentwicklung. Hallstadt wolle Gesprächs- und Begegnungsräume schaffen sowie Kultur und Tourismus stärken. Unter dem Leitgedanken „Leben findet innen statt“ seien bereits zahlreiche Maßnahmen zur Stadtsanierung umgesetzt worden. Als Beispiel nannte er die Marktscheune mit dem Kulturboden. Auch künftig müsse es darum gehen, Leerstände zu beseitigen und die Innenstadt lebendig zu halten. Das Paul-Maar-Museum passe nach Auffassung des Bürgerblocks in diese Entwicklung.
Reitberger: Auch die Bürger müssen vertreten werden
Eine andere Sichtweise brachte Manuel Reitberger (SPD) in die Diskussion ein. Für ihn stand zunächst eine grundsätzliche Frage im Raum: Sollen die Bürgerinnen und Bürger über das Paul-Maar-Museum abstimmen dürfen? Reitberger erinnerte an das Bürgerbegehren zu Kinderzentrum und Schule in Dörfleins aus dem Jahr 2018. Er habe sich die damaligen Unterlagen noch einmal angesehen und sei davon ausgegangen, dass auch das aktuelle Bürgerbegehren ähnlich behandelt werde. Dieses sei damals formal für zulässig erklärt worden.
Schwierigkeiten bereitete ihm vor allem die Bewertung der juristischen Stellungnahme. Die beauftragte Kanzlei vertrete schließlich die Interessen der Stadt Hallstadt. Er selbst sehe sich als Mandatsträger aber nicht nur der Stadt, sondern ebenso den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Mehr als 800 Menschen hätten mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht, dass sie eine Abstimmung über das Museum wünschen. Reitberger erklärte, dass ihm eine abschließende Beurteilung schwerfalle, weil ihm lediglich die Sichtweise der von der Stadt beauftragten Anwälte vorliege. Interessant wäre für ihn deshalb auch eine Einschätzung der Rechtsaufsicht am Landratsamt gewesen. Söder entgegnete, dass für eine solche zusätzliche Prüfung kaum Zeit bleibe. Der Stadtrat müsse innerhalb von vier Wochen über die Zulässigkeit entscheiden. Außerdem gehe er davon aus, dass das Landratsamt zu keiner anderen Einschätzung kommen würde.
Reitberger blieb aber skeptisch. Seiner Meinung nach ließen sich wohl bei jedem Bürgerbegehren juristische Punkte finden, die beanstandet werden könnten. Besonders schwer nachvollziehbar fand er die Einschätzung, das Paul-Maar-Museum existiere bereits. Bis vor Kurzem habe an dem Anwesen in der Fischergasse schließlich noch ein Plakat mit der Aufschrift „Hier entsteht das Paul-Maar-Museum“ gehangen. Wie ein Museum bereits bestehen könne, dessen Entstehung die Stadt selbst noch ankündige, erschließe sich ihm nicht.
Die Abstimmung
Am Ende folgte die Mehrheit des Stadtrats dennoch der juristischen Bewertung. Mit 15 zu vier Stimmen wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Nur die SPD-Fraktion stimmte dagegen. Damit steht fest, dass es auf dieser Grundlage keinen Bürgerentscheid über das Paul-Maar-Museum geben wird. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können dies akzeptieren oder, nach Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung, „gegen die Entscheidung (…) ohne Vorverfahren Klage erheben“. Auch ein neues Bürgerbegehren mit präziserer Fragestellung und ausführlicherer Begründung wäre möglich. Allerdings müssten dabei die rechtlichen Einwände berücksichtigt werden.


