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Tablets & Co: Arbeitsmittel oder Störfaktor?

In der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres stand am vergangenen Donnerstag, 14. Januar 2016, in Kemmern nicht besonders viel auf der Tagesordnung. Diskussionen gab es aber einige, vor allem zur Nutzung elektronischer Geräte, wie Handys und Laptops. Sind sie in Gemeinderatssitzungen von Nutzen oder stören sie viel mehr? Diese Frage war schon 2014 Gegenstand hitziger Diskussionen im Gemeinderat.

In der Sitzung vom 31. Juli 2014 wurde beschlossen, [6] die Geschäftsordnung (§15 Abs. 2) der Gemeinde dahingehend zu ergänzen, dass während der Gemeinderatssitzungen die Nutzung von Mobiltelefonen, Laptops und Tablets nicht gestattet ist. Nun beantragte Gemeinderätin Ursula Mainbauer (UBB) eine Änderung dieser Ergänzung, welche die Verwendung dieser Geräte eben wieder erlauben soll. Solche elektronischen Geräte, so Mainbauer in ihrem Antrag, werden auch in Zukunft ein wichtiges Hilfsmittel sein. Sie führte aus, dass ein solcher Zusatz in anderen Gemeinden nicht existieren würde und verstehe daher nicht, warum sich die Gemeinde Kemmern vor diesen neuen Medien verschließe. Denn „heutzutage geht es doch kaum noch ohne“.

Stören elektronische Geräte den Sitzungsverlauf?

Zu diesem Thema liegt auch ein Schreiben des Landratsamts Bamberg vor, das Bürgermeister Rüdiger Gerst (CSU) verlas, laut dem der damalige Beschluss rechtskonform sei und es im Ermessen jeder Gemeinde liege, ob die Nutzung als störend empfunden werde oder nicht. Des Weiteren äußerte das Landratsamt rechtliche Bedenken vor allem für nichtöffentliche Sitzungen, da mit Smartphone & Co. problemlos nichtöffentliche Inhalte in die Öffentlichkeit kommuniziert werden können. Ein Argument, dem sich unter anderem Gemeinderat Oliver Dorsch (ZfK) entgegenstellte. Es sei klar, dass die Gemeinderäte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und das gelte, egal ob per Hand mitgeschrieben werde oder andere Hilfsmittel genutzt würden, erklärte Dorsch.

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Gemeinderätin Silvia Jung (CSU), die damals die Änderung beantragte, nahm auch noch einmal Stellung zu ihrem Antrag aus dem Jahr 2014. Für sie sei es störend und unhöflich, wenn jemand ständig auf dem Tablet tippe und sich parallel mit seinen Mails beschäftige, was zu Verzögerungen in den Sitzungen führen könne. Außerdem träfen die Gemeinderäte in der Sitzung ihre Entscheidungen und müssten sich während der Diskussionen nicht auch noch online andere Meinungen holen, so Jung.

Andere Gemeinderäte wie Sascha Dorsch (ZfK) fanden für das Verbot deutliche – und kritische – Worte: „Wir gehen der Zeit völlig hinterher“, denn elektronische Medien seien „absolut tagesaktuelle Mittel“. Sein Parteikollege Oliver Dorsch betonte, dass solche Geräte einfach praktische Arbeitsmittel seien. Anstatt mit Stift und Papier könne beispielsweise einfach auf dem Laptop mitgeschrieben werden und mit den Mitschriften direkt weitergearbeitet werden, ohne weiteres Abtippen und Einscannen. Letztendlich ergab sich nach der Diskussion aber keine Änderung. Der Antrag wurde mit neun zu vier Stimmen abgelehnt, womit die Nutzung elektronischer Geräte nach wie vor nicht gestattet ist.

Faltblatt für Senioren soll nun gedruckt werden

Außerdem stellte Mainbauer den nun fertiggestellten Flyer mit Informationen für Senioren vor, der vom Arbeitskreis Seniorenarbeit erstellt wurde. Dieser soll nun in den Druck gehen (Auflage: 450 Exemplare) und dann ausgelegt werden. In dem Faltblatt sind unter anderem Notfallnummern vermerkt, aber auch beispielsweise Fahrdienste oder Ansprechpartner vor Ort, wie die Seniorenbeauftragten, sind auf einen Blick zu finden.

Die Kosten belaufen sich insgesamt auf circa 100 Euro, einschließlich der Arbeits- und Materialkosten. Das Faltblatt kann immer wieder überarbeitet werden, so Mainbauer, weswegen neue Ideen und Anregungen immer willkommen seien. Gemeinderätin Heike Bräuer (ZfK) schlug auch gleich vor, dass bei kommerzieller Einzelwerbung im Faltblatt bei den Werbenden bezüglich einer kleinen Spende angefragt werden könnte, als eventuelle Beteiligung an den Druckkosten.

Titelbild: © Pixabay / PIXELIO [7]