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Polizeibericht 31. Juli 2026

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Landkreis Bamberg

STRULLENDORF. Am Mittwochnachmittag liefen fünf Mädchen im Alter zwischen zehn und elf Jahren im Bereich der Bahnhofstraße in einer Unterführung die Treppen hoch. Ein Mann, welcher auf einem Quad in der Unterführung unterwegs war, machte durch einen Ausruf auf sich aufmerksam. Als sich die sommerlich bekleideten Mädchen umdrehten, hielt der Mann ein Mobiltelefon hoch und schien die Mädchen damit zu fotografieren. Die Kinder setzten ihren Weg fort. Der Quadfahrer entfernte sich, ohne weitere Zurufe oder Handlungen in Richtung der Kinder. Auch wenn keine strafbare Handlung von dem Mann ausging, so hat die Polizei Bamberg-Land zur weiteren Klärung des Sachverhalts Ermittlungen aufgenommen.

Auffällig schnelles Pedelec gestoppt und Tuningchip beschlagnahmt

Strullendorf.   Am Donnerstagvormittag fiel einer Streife der Verkehrspolizei in Strullendorf ein Pedelec-Fahrer auf, da er selbst bei Anstiegen mühelos mit deutlich über 30 km/h unterwegs war. Da deshalb eine unzulässige Manipulation des Elektromotors zu vermuten war, wurde der 58-jährige Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nach anfänglichem Zögern gab er auf Vorhalt gegenüber der Polizei auch den Einbau eines Tuningchips zu und baute diesen selbständig vor den Augen der Polizei aus, um eine Sicherstellung seines Pedelecs zu vermeiden. Nachdem ihn der Beamte ankündigte, dass der Tuningchip sichergestellt werden muss, wurde der Mann ungehalten und verweigerte die freiwillige Herausgabe. Er versuchte anschließend den Chip zu zerstören und ließ sich diesen letztendlich erst nach der Ankündigung einer Beschlagnahme und Androhung von Zwangsmaßnahmen aus der Hand nehmen. Da das Pedelec durch das verbotene Tuning zum Kleinkraftrad wurde, unterlag es für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr sowie der Führerschein-, als auch der Versicherungspflicht. Der Mann besaß zwar einen angemessenen Führerschein (mindestens Klasse AM notwendig), hatte sein „Pedelec“ allerdings nicht versichert. Deshalb muss er nun mit einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen und verliert zudem auch das Eigentum am Tuningchip, da dieser aufgrund der verbotenen Nutzung der Einziehung unterliegt.

Titelfoto: Polizei Bayern