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Friedhofskauf für einen Euro

Im Mittelpunkt der Sommersitzung des Marktgemeinderates Rattelsdorf stand die Beschlussfassung über eine lang vorausgeplante Übernahme: Der Friedhof in Mürsbach soll jetzt zum 1. Januar 2022 für den symbolischen Wert in Höhe von einem Euro von der Kirchenstiftung Mürsbach in die Hand der Marktgemeinde wechseln.

Dabei handelt es sich, so Bürgermeister Bruno Kellner, um die Abteilungen 1, 2 und 3. Die vierte Abteilung mit der Aussegnungshalle gehöre schon der politischen Gemeinde. Die neue Abgrenzung beginne an der Treppe, für deren Unterhalt die öffentliche Hand von nun an ebenso zuständig ist, wie für die Sandsteinmauer ab dem Blitzableiter des Pfarrhauses (Abteilung 2). Auch das sanierungsbedürftige Friedhofskreuz wechsle in das Eigentum der Marktgemeinde [6], dessen anstehende Restaurierungsmaßnahmen werden sich wohl auf 10.000 bis 11.000 Euro belaufen.

Außerhalb der Friedhofsmauer wird zudem der Weg zum Friedhofseingang, der an den Parkplatz stößt, mit dem Weg der sogenannten „Schafswiese“ (Fl.-Nr. 164) getauscht. Dieses Grundstück oberhalb des Parkplatzes soll mit seinen fast 3.900 Quadratmetern angekauft werden, um eventuell an der Bergstraße ein Regenrückhaltebecken anzulegen. Die Kaufabwicklung des Kirchenstiftungs-Eigentums läuft über die Katholische Pfründepachtstelle, die für alle Bayerischen Bistümer in der Diözese Regensburg verwaltet wird. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde einstimmig befürwortet.

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Der Friedhof in Mürsbach

Tekturplan-Antrag – Aufhebung eines Bauausschuss-Beschlusses

Einiges Unverständnis innerhalb des Rätegremiums verursachte ein Änderungsantrag für das Anwesen Hauptstraße 14 in Rattelsdorf. Bürgermeister Kellner schilderte in seinem Sachbericht, dass in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13. Juli diesen Jahres der Antrag auf einen Tekturplan für vorgenanntes Anwesen abgelehnt, somit das gemeindliche Einvernehmen verweigert worden war.

Die Sachbearbeiter des Landratsamtes teilten jedoch mit, dass diese Verweigerung unrechtmäßig sei: Laut § 36 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist diese Ablehnung aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da jenes Bauvorhaben bereits am 7. November 2019 vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt worden war. Daran müsse man sich binden, auch wenn eine Tektur in geringem Umfang durchgeführt wird, so lautete die Antwort der Baubehörde. Durch die Erhöhung der Stützmauer von 5,81 auf 6,99 Meter könne nach Ortseinsicht das Bauvorhaben nicht abgelehnt werden. Die Nachbarn hätten keine Einwände gehabt, so ergänzte Bürgermeister Kellner. Falls das Gremium die Genehmigung verweigere, werde man selbst – die übergeordnete Baubehörde – das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Oliver Prath (CSU) äußerte hierauf seinen Unmut: „Wir stimmen ab, dagegen, dann schreibt das Landratsamt vor: ‘Ihr müsst positiv abstimmen‘, und dabei seien die Nachbarn teilweise nicht gefragt worden.“ Andreas Schneiderbanger (Ebinger Liste) missfiel hingegen die Aussage, dass eine Erhöhung um 1,18 Meter von der Behörde als „gering“ bezeichnet wurde. „Wir haben Vorschriften, deswegen werde ich dagegen stimmen!“ Auch Sabina Sitzmann-Simon (CSU) erinnerte daran, „dass man ein fatales Signal gegenüber allen Bauherren setzen würde“, da die Überhöhung 20 Prozent mehr betrage, als ursprünglich geplant.

Dagegen lenkte Dr. Martin Hoffmann (RatZ – Rattelsdorfer Zukunft) ein, der Bauherr sei anwesend, und daher stelle er den Antrag, dass jener gehört werden solle. Nach erfolgter Zustimmung (9:4 Stimmen) erklärte der Antragsteller, er habe bei der Arbeit der Rohbaufirma nicht aufgepasst und den Fehler nicht bemerkt, dass der Bauplan verkehrt ausgelegt war. Hierfür möchte er sich vielmals entschuldigen. Ihm lag es hingegen fern, seinen Technikraum absichtlich zu erhöhen. Der Freisitz sei schon vorher überdacht gewesen, weshalb man jetzt auf das Pultdach verzichtet habe, um den Fehler wenigstens etwas auszugleichen.

Die anschließend vom Bürgermeister vorgetragene Beschlussvorlage, den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses aus der Juli-Sitzung aufzuheben, ging knapp, mit sieben zu sechs Stimmen, für die Genehmigung des Änderungsantrags aus.

Gemeindeverbindungsstraße, Geschwindigkeiten, Starkregen

Mit einem weiteren Beschluss wurde eine Lücke in der Geschäftsordnung der Marktgemeinde geschlossen, als es um die Aufwandsentschädigung des Zweiten und Dritten Bürgermeisters im Vertretungsfall für den Ersten ging. Das Gemeindeoberhaupt Bruno Kellner erklärte auf die Nachfrage von Christine Jäger (SPD), ob dies denn nicht in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt sei, den entsprechenden Absatz, nämlich dass es eine Entschädigung geben „kann“, wenn die Vertretung über 30 Tage – für den Zweiten – bzw. 15 Tage – für den Dritten – hinausgehe. Auf Antrag der CSU, so betonte Sitzmann Simon, wurde somit rückwirkend auf den 1. Februar 2021 und für künftig festgelegt, dass laut Empfehlung der Geschäftsordnung der Stellvertreter pro Vertretungstag ein Dreißigstel des Grundgehaltes vom Ersten Bürgermeister erhalten solle. Die entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung vom 18. Mai 2020 wurde einstimmig gutgeheißen.

In der anschließenden Aussprache wurde von Oliver Prath erneut der schlechte Zustand der Gemeindeverbindungsstraße nach Zapfendorf moniert, worauf geantwortet wurde, dass voraussichtlich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vorgenommen werde.

Da die Feuerwehr bei kirchlichen Festen und Veranstaltungen am Abend die Verkehrssicherung nicht mehr übernehmen dürfe, denn alle Bedarfsmeldungen würden nach München gemeldet werden müssen, soll von der Verwaltung geprüft werden, ob eine Versicherung der Helfer von der Marktgemeinde übernommen werden könnte.

Sabina Sitzmann-Simon erkundigte sich, ob die mobile Geschwindigkeits-Messanlage in Mürsbach aufgestellt werden könne, um den einfahrenden Verkehr darauf aufmerksam zu machen, dass in der Ortschaft neu eine 30-km/h-Zone eingerichtet sei. „Dies habe sich für die von Rentweinsdorf Kommenden noch nicht rumgesprochen“, bekräftigte sie ihren Antrag.

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Die Ortsstraße von Mürsbach mit ihrer neuen 30-km/h-Zone von Richtung Rentweinsdorf, die Geschwindigkeitsbeschränkung wird von den Verkehrsteilnehmern noch nicht ausreichend wahrgenommen.

Als die Sprache auf das vergangene Starkregenproblem kam (Dietmar Aman, CSU), beschwichtigte erster Bürgermeister Kellner seine Räte: Dies sei in der Verwaltung längst Thema, wobei man nicht nur die Bergstraße in Mürsbach, sondern auch die Situation in Höfen und Medlitz überprüfe, ob das abfließende Niederschlagswasser nicht schon vor den Ortschaften abgeleitet werden könne.

Holger Hornung (VU) stellte eine Antrag auf neue Tore am Sportplatz in Medlitz, da die alten kaputt seien.

Die Fassade am Schulturm in Rattelsdorf sei so in Ordnung, wie sie jetzt ist, antwortete das Gemeindeoberhaupt auf Nachfrage. Von der Oberfrankenstiftung sei eine Aufstockung des Zuschusses erfolgt. Die Arbeiten an der Alten Schule in Medlitz zur Umgestaltung zu einem Bürgerhaus seien hingegen sehr komplex, werden allerdings bereits Ende September abgeschlossen sein.

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Die Alte Schule – das künftige Bürgerhaus in Medlitz, steht kurz vor seiner Fertigstellung.

Erinnert wurde auf die erneut dringend anstehende Instandsetzung des geschotterten „Bürgermeister“-Wegs bis zum Parkplatz in Mürsbach, und dass die Jagdgenossenschaft, so Dietmar Amann, zugleich Vorstand der Jagdgenossenschaft Mürsbach-Zaugendorf, bereits 2014 davon Abstand genommen hatte, da sich der Weg innerorts befindet. Der Bürgermeister erklärte, der Weg sei schon einmal gemacht worden, man müsse hier jedoch aufpassen, um nicht gegen das Baugesetz zu handeln und eine „rückwirkende Erschließung“ zu erwirken.

Da sich am Ende der Sitzung die Anfragen nach dem Stand der einzelnen Maßnahmen, wie die Planung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, der noch ausstehenden Klärung bezüglich ihrer Ausrichtung nach Ebern oder Ebensfeld, dem Fernwasserabschluss, einem Terminplan für die „Alte Schule Ebing“, Straßensperrung „Seeleinstraße“, Vorstellung Ebinger Hauptstraße und RZWas (Ebing), Bebauung „Ruhstein“ bzw. „Hergeten II“ u.v.m. häuften, erinnerte der Erste Bürgermeister an einen bereits gestellten Antrag, dass die Prioritätenliste in einer Sondersitzung aktualisiert werden solle. Von dieser Auflistung seien zwar schon 20 Punkte erledigt worden, aber es sind auch wieder zehn neue dazugekommen.

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Notwendige Beschaffungen

Aufgrund der aktuellen Erfordernisse, welche die Corona-Pandemie mit sich bringt, sah sich Bürgermeister Bruno Kellner gezwungen, eine dringliche Anordnung zu veranlassen, nämlich die für die Schule und Kindertagesstätten notwendigen Luftreinigungsgeräte vorzeitig zu bestellen. Die zwanzig Apparate haben einen Wert von etwas mehr als 25.000 Euro. Sie wurden nach beschränkter Ausschreibung aus den Angeboten von vier Firmen ausgewählt, wobei tatsächlich auch nur die vom Freistaats Bayern empfohlenen und förderfähige Geräte in die nähere Auswahl kamen. Dabei darf mit einer Förderquote in Höhe von 50 Prozent gerechnet werden.

Nachdem der Mähgerät-Träger Kubota F35/60 mit Absaugvorrichtung aufgrund eines Motorschadens nicht mehr einsatzbereit war, musste eine weitere außerplanmäßige Anschaffung getätigt werden: In Abstimmung mit dem Bauhofleiter wurde ein Ersatzgerät für 7.300 Euro (brutto) erworben. Ein Austauschmotor für das alte Fahrzeug allein hätte hingegen 9.000 Euro gekostet.

Kurzbericht

Die Kostenschätzung für die Schäden des Starkregenereignisses in Mürsbach beläuft sich für die Gemeinde auf ca. 20.000 Euro, wobei derzeit geprüft wird, inwiefern Teilerstattungen vom Landkreis oder Freistaat Bayern in Anspruch genommen werden können.

Die lang erwartete Bauarbeiten an der „Seeleinstraße“ können endlich starten.

Nach Vortrag der Ergebnisse zur öffentlichen Auslegung und gleichzeitiger Beteiligung der davon berührten Behörden wurde die 9. Änderung des Bebauungsplans „Seelein-Klöppele“ (Fl.-Nr. 336/107 und Fl.-Nr. 336/108) innerhalb des Marktes Rattelsdorf in der Fassung vom 17. Juni 2021 mit zwei Gegenstimmen als Satzung verabschiedet.

Adelheid Waschka