Punkte-Kanon für die Bauplatz-Vergabe

Im Rattelsdorfer Gemeinderat waren die Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen Thema. Die Verwaltung möchte ihre digitalen Angebote weiter ausbauen, der Friedhof in Mürsbach geht bald in kommunale Hand. Außerdem gab es in der Sitzung vom 17. Juni zahlreiche Anfragen von Marktgemeinderäten.

Nach zweimaligem Vertagen, so erklärte Erster Bürgermeister Bruno Kellner (Vereinigtes Umland) dem Publikum, sind jetzt die „Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen in Baugebieten“ auf den Weg gebracht und beschlussfähig. Die Verzögerung wurde notwendig, um beim Bayerischen Gemeindetag deren Rechtssicherheit prüfen zu lassen und in allen Punkten ein gerechtes Verfahren vorzulegen. Es ist jetzt nachvollziehbar, transparent und diskriminierungsfrei, d.h. auswärtige Bewerber haben identische Rechte wie Einheimische. Das jetzt von den einzelnen Fraktionen festgelegte Bewertungsverfahren ist für die Bauplatzvergabe innerhalb aller künftigen Baugebiete im Sprengel der Marktgemeinde Rattelsdorf bindend. Es gelte aktuell für die Vergabe von neun Grundflächen des Bebauungsplanes „Am Ruhstein–Süd“, die Grundstücke „Im Hergeten II“ (beides Ebing) sowie für zehn bis zwölf Grundstücke (10.000 Quadrameter) in „Medlitz Nord-Ost“. Die Bauplätze werden nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Beschluss des Marktgemeinderats an die entsprechenden Interessierten veräußert.

Falls keine anderweitige Erschließungsträgerschaft vorliege, setzt sich der Kaufpreis aus dem Wert für Grund und Boden, den Herstellungsbeiträgen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Erschließungsbeiträge für den Straßenbau zusammen. Alle weiteren Kosten, wie z.B. die Hausanschlüsse (Wasser, Kanal, Strom u.a.), Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Eintragung ins Grundbuch und Vermessungskosten müssen vom Käufer zusätzlich geleistet werden. Dabei sollte er sich gewiss sein, das Eigenheim für die ersten drei Jahre nach Bauvollendung selbst zu bewohnen. Sein Baugesuch muss sich dem jeweilig gültigen Bebauungsplan unterordnen und innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.

Aufgrund der hervorragenden Vorarbeit wurde der Punkte-Kanon vom Ratsgremium einheitlich angenommen. Die Bauplatzvergabe in Rattelsdorf kann somit endlich nach diesen Richtlinien begonnen werden.

Erweitertes Angebot für digitale Verwaltungsleistungen

Um in Zukunft über das „Rathaus-Service-Portal“ den Bürgerinnen und Bürgern 20 weitere Formulare anbieten zu können, bedurfte es eines Grundsatzbeschlusses, dass diese zusätzlichen Verwaltungsdienstleistungen über die Förderrichtlinie „digitales Rathaus“ umgesetzt werden. Die Ausfüllung der Antragsformulare könne vom PC oder Smartphone aus getätigt und an die Sachbearbeiter geschickt werden. Dabei werden in dieses Modul auch die kostenfreien Basisdienste der Freistaates Bayern integriert. Da für die Verwaltungsleistungen (12.000 Euro) bis zu 90 Prozent Förderung (Onlinezugangsgesetz – OZG) beantragt werden können, stimmte der Marktgemeinderat der Erweiterung des „Digitalen Rathauses“ einstimmig zu.

Bebauungsplan „Seelein-Klöppele“ – 9. Änderung

Über den aktuellen Stand der 9. Bebauungsplanänderung „Seelein-Klöppele“ informierte Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz (Bamberg), indem er am Ende sowohl den Billigungs- wie auch den Auslegungsbeschluss formulierte. Diese beiden Beschlussvorlagen wurden mit jeweils drei Gegenstimmen angenommen. Zuvor waren Einwände verschiedener Behörden, auch der Nachbarn, gehört und mittels Abstimmung in der Mehrheit zugestimmt worden.

In dieser 9. Planänderung geht es darum, die auf den beiden Grundstücke Fl.-Nr. 336/107 und 336/108 vorher auf je zwei Wohneinheiten festgelegte Anzahl um vier auf dann sechs Baurechte zu erweitern. Dies stehe im Einklang mit dem Gesichtspunkt einer verdichtenden Bebauung und dem Vorteil einer besseren Ausnutzung von nicht vermehrbarer Ressource „Boden“. Daher kann auch die Methode eines beschleunigten Verfahrens zur Anwendung gebracht wenden. Der Entwurf selbst liegt zwischen dem 5. Juli und 6. August im Rathaus der Marktgemeinde zur Einsicht bereit und wird auf die Webseite eingestellt werden. Eventuelle Stellungnahmen sind innerhalb dieser Frist schriftlich einzureichen.

Sonstige Meldungen

Nach dem letzten Besprechungstermin am 1. Juni steht die Übernahme des Friedhofs in Mürsbach von der dortigen Kirchenstiftung kurz vor dem Abschluss. Es müssten nur noch Fragen zum eigentlichen Grundstück und den oberhalb gelegenen Grundflächen sowie die zukünftige Sorge um die Mauer und das Friedhofskreuz geklärt werden.

Die Verhandlungen für die Übernahme des Begräbnisplatzes steht kurz vor ihrem Ende.

Der Weg für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die FFW Busendorf-Poppendorf/Medlitz wurde durch eine Stellungnahme von Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann geebnet.

Den Marktgemeinderäten wurde bereits eine Woche vor Sitzungstermin die Auswertung des Fragebogens „Alte Schule“ Ebing, und somit die Anregungen der Bürger zu deren künftigen Nutzung, ausgehändigt.

Das Rathaus ist ab 1. Juli wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei die geltenden Hygiene-Maßnahmen und Corona-Regeln zu beachten sind.

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Bemerkungen der Marktgemeinderäte

Vor Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung kamen noch Anfragen einzelner Marktgemeinderäte und -rätinnen an den Sitzungsleiter Bruno Kellner.

So konnte dieser Oliver Prath (CSU) auf dessen Hinweis auf die Prioritätenliste antworten, dass eine Aktualisierung für den 24. Juni vorgesehen war. Bezüglich der Sperrung der Seeleinstraße warte man noch auf die Schilderlieferung.

Die Fertigstellung der Laufbahn (Anfrage von Manuel Bischof, RaZ) sei von der Firma auf Ende Juli (KW 31) terminiert.

Joachim Lunz (RaZ) wies auf die dringend nötige Herrichtung des Wiesenwegs in Mürsbach, zumindest bis zum Parkplatz „Sonnen-Bräu“, hin. Da die Jagdgenossenschaft eine finanzielle Beteiligung ablehne, werde der Weg in Kürze durch Aufschotterung durchgeführt, erwiderte Bürgermeister Bruno Kellner (VU). Auch die Vollendung der Brücke in Mürsbach, nämlich die Arbeit am Mittelbereich, stünde nach Fertigstellung der Mäharbeiten durch den Bauhof an.

Wie der Sachstand zur verkauften Gewerbefläche „Alter Postweg“ lautet, wollte Sabina Sitzmann-Simon (CSU) wissen, und bekam zur Antwort, dass es bereits einen Vororttermin gegeben hätte, so dass wohl im Herbst mit den Baumaßnahmen begonnen werden könne.

Bezüglich der Frage nach zukünftigen Abhaltung von Veranstaltungen (Michael Hümmer, VU) verwies das Gemeindeoberhaupt auf § 7 der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen.

Andreas Schneiderbanger (Ebinger Liste) erinnerte an die Herrichtung des Weges an den Urnengräbern im Ebinger Friedhof, und stellte Anregungen zur Verkehrssicherheit an der Oberen Straße und dem Bamberger Weg/Einmündung Bahnhofstraße.

Die Reinigung „Alter Main“ (Jürgen Stößel, Ebinger Liste), könne nach erfolgter Stellungnahme vom Landratsamt unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamts Kronach umgesetzt werden.

Schließlich erkundigte sich Dr. Martin Hoffmann (RaZ) nach der Wasserqualität des Ebinger Badesees. Diese werde, so Bürgermeister Kellner, regelmäßig vom Landratsamt geprüft: „Sie sei gut und ein Badeverbot derzeit nicht absehbar“.

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