Die Gegner des Paul-Maar-Museums in Hallstadt haben genügend Unterschriften. Abstimmen dürfen die Bürgerinnen und Bürger dennoch nicht. Der Stadtrat folgte mit deutlicher Mehrheit der Einschätzung einer Anwaltskanzlei, die das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen für unzulässig hält. In der Sitzung wurde allerdings auch Kritik an diesem Vorgehen laut.
