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Gebühren bleiben weiterhin stabil

In den nächsten Tagen erhalten fast 42.000 Grundstückseigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2017 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum „2018“. Der Abfallwirtschaft ist es dabei gelungen, die seit 2015 gültigen günstigen Gebührensätze weiterhin aufrecht zu erhalten.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen zu den Bescheiden. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. Die Verwaltung bittet die Bescheids-Empfänger folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

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So sieht ein Gebührenbescheid aus (Muster).

Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

Der Landkreis verweist zusätzlich darauf, dass auch gewerbliche Kunden sich jährlich bis zu 8 Leerungseinsparungen ihres Restabfallbehälters erwirtschaften können; insofern werden beispielsweise „Betriebsferien“ berücksichtigt. Die Abfallberatung des Landkreises steht sowohl gewerblichen Bestandskunden als auch interessierten Neukunden für individuelle Lösungsfindungen unter folgenden Telefonnummern gerne unter Tel. 0951/85-706 oder 85-708 zur Verfügung.

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Landratsamt Bamberg