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Kreisjugendamt unterstützt Kinder- und Jugendgarden im Fasching

Im Titelbild: Landkreisgarde beim Sturm aufs Landratsamt im November 2025 (Quelle: Landratsamt Bamberg/Förtsch)

Das Kreisjugendamt des Landkreises Bamberg würdigt das große Engagement der Faschings- und Karnevalsvereine in der Kinder- und Jugendarbeit. Die monatelange Vorbereitung der Garden sowie die Begeisterung der jungen Tänzerinnen und Tänzer leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege des regionalen Brauchtums.

Auftritte von Kinder- und Jugendgarden bei Faschings- und Karnevalsveranstaltungen sind jugendschutzrechtlich möglich, auch in den Abendstunden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen eindeutig dem Fasching beziehungsweise der Brauchtumspflege zuzuordnen sind.

Für Kinder gilt: Auftritte bis etwa 22 Uhr sind erlaubt, wenn der Charakter der Veranstaltung klar faschingsbezogen ist.

Für Jugendliche gilt: Auftritte bis etwa 23 Uhr sind unproblematisch, der Aufenthalt ist bis maximal 24 Uhr gestattet.

Damit die Auftritte sicher und verantwortungsvoll stattfinden können, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

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Das Kreisjugendamt unterstützt diese Auftritte ausdrücklich, sofern die genannten jugendschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Bevor die heiße Phase des Faschings beginnt, wird Anfang 2026 ein Übersichtsschreiben veröffentlicht, das die rechtlichen Grundlagen noch einmal zusammenfasst.

Das Kreisjugendamt dankt allen Faschings- und Karnevalsvereinen für ihren Einsatz und ihr großes Engagement für Kinder und Jugendliche im Landkreis Bamberg.

Landratsamt Bamberg