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Öffnungszeiten der Abstrichstellen an den Feiertagen

An den bevorstehenden Feiertagen gelten bei den Abstrichstellen von Stadt und Landkreis Bamberg gesonderte Öffnungszeiten. Dort können Wunschabstriche durchgeführt werden.

An Hlg. Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Silvester, Neujahr und Dreikönig bleiben die Abstrichstellen in Bamberg und Scheßlitz geschlossen.

Ab Donnerstag, 7. Januar 2021 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:

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In den Abstrichstellen werden ausschließlich „Wunsch-Abstriche“ durchgeführt, also nur Personen ohne Symptome, ohne einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten und ohne Auftrag des Gesundheitsamtes, die sich freiwillig auf COVID-19 testen lassen möchten. Es ist keine Anmeldung erforderlich, der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte oder bei Privatversicherten Angabe der Versicherung sind ausreichend.

Symptomatische Verdachtsfälle auf eine COVID-19-Erkrankung und/oder eine Testung auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson werden weiterhin über den Hausarzt, den Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt Bamberg koordiniert.

Landratsamt Bamberg