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Vogelgrippe im Landkreis: Tote Höckerschwäne bei Zapfendorf aufgefunden

Am nördlichsten Baggersee bei Zapfendorf wurden Mitte Dezember fünf verendete Höckerschwäne aufgefunden. Zur Klärung der Todesursache wurden die Tiere untersucht. Am 5. Januar 2026 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den Nachweis der hochpathogenen Form des Vogelgrippevirus (H5N1).

Da es sich um Wildtiere handelt, ordnet das Landratsamt Bamberg keine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an. Tierhalterinnen und Tierhalter sind jedoch aufgefordert, ihre Bestände eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Hierzu verweist das Landratsamt auf die Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 sowie auf die weiterhin gültige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2022 zu den Biosicherheitsmaßnahmen.

Sollte es zu vermehrten Todesfällen bei Hausgeflügel kommen, ist das Veterinäramt zu verständigen.

Häufige Fragen und Antworten

Wie kann ich meinen Geflügelbestand schützen?

    Da das Virus meist durch Wildvögel in Hausbestände gelangt, hilft vor allem Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Geflügel:

    Muss ich meine Geflügelhaltung melden?

    Ja. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt gemeldet werden müssen.

    Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel.

    Was tun bei plötzlichen Todesfällen oder Krankheitssymptomen?

    Vermehrte Verendungsfälle im Geflügelbestand sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, vermehrte Krankheitsfälle einer Geflügelherde sind umgehend tierärztlich abzuklären. Bei der Ausprägung der Erkrankung gibt es Unterschiede zwischen den Tierarten:

    Wie sollte ich mich in der Natur verhalten?

    Um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden:

    Ist das Virus für Menschen gefährlich?

    Eine Übertragung von Influenzaviren (Erreger der Vogelgrippe) auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, bislang in Deutschland jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus (H5N1) ist schlecht an den Menschen angepasst, sodass eine Übertragung vom Geflügel auf den Menschen selten ist

    Wichtig bleiben einfache Hygieneregeln:

    Das Landratsamt Bamberg bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen.

    Landratsamt Bamberg