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Keine gravierenden Mängel festgestellt

Der Gemeinderat in Breitengüßbach befasste sich in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 ausschließlich mit dem Prüfungsergebnis der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle und stellte fest, dass die Prüfung für die Haushaltsjahre 2001 bis 2012 keine gravierenden Verstöße oder Probleme in der Haushaltsführung aufdecken konnte. Gerade im Hinblick auf die strafrechtlich relevanten Vorgänge in den Verwaltungen einzelner Nachbargemeinden legte der Gemeinderat besonderes Augenmerk auf die Untersuchungsergebnisse der staatlichen Prüfinstanz und setzte sich noch einmal mit jeder einzelnen Prüfbemerkung im Detail auseinander.

Die teilweise hohen Defizite bei den kostenrechnenden Einrichtungen waren erster Diskussionspunkt. Der Gemeinderat verständigte sich, hinsichtlich eines höheren Kostendeckungsgrades beim Unterhalt der Mehrfachturnhalle, der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung und der beiden Friedhöfe neue Lösungsansätze zu suchen.

Unumgänglich wird der Erlass einer  Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der vier gemeindlichen Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses als Anlage zur Satzung sein. Noch in diesem Jahr will der Gemeinderat eine entsprechende Satzung erlassen, um zukünftig rechtssicher die zahlreichen Einsätze abrechnen zu können.

Positiv aufgenommen wurde die Stellungnahme der Verwaltung, dass inzwischen Kontoverfügungsberechtigungen und weitere Punkte rund um die Kassensicherheit neu geordnet wurden, um somit Missbrauch effektiv vorzubeugen. Die mehrfach zitierten Vorgänge um offensichtlich unrechtmäßige Kassengeschäfte in Zapfendorf und Scheßlitz dienten dabei als mahnende Beispiele.

Erneut befasste sich der Gemeinderat im Anschluss mit den Beteiligungen der Gemeinde Breitengüßbach an Unternehmen in Privatrechtsform. So wurde der Vorgang rund um die Insolvenz der Bioenergie Breitenguessbach GmbH & Co. KG nochmals genau durchleuchtet und aufgearbeitet. Letztendlich will man jedoch den Abschluss des Insolvenzverfahrens abwarten, um endgültig Resümee ziehen zu können. Aufregung gab es dann bei der Stellungnahme zu den gemeindlichen Zuschüssen zur Finanzierung einer Jugendbetreuerstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr. Die Beanstandungen, die Gemeinde hätte zu hohe jährliche Zuschüsse geleistet, konnte kein Gemeinderat nachvollziehen. So will man auch in Zukunft die eingeschlagene Praxis fortführen.

Ebenfalls zu Kopfschütteln führte die Beanstandung einer freiwilligen Leistung zur Sanierung des katholischen Kindergartens. Dem Gemeinderat sei sehr wohl bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Pflichtausgabe handelte, vielmehr erfolgte die Zuschussleistung zum Wohle der eigenen Kinder.

Bürgermeisterin Reinfelder betonte zum Schluss noch einmal die mit dem Prüfbericht festgestellte, stets korrekte Buchhaltung und Kontenführung durch die Finanzverwaltung der Gemeinde und dankte dabei allen beteiligten Sachbearbeitern und dem Team der Finanzverwaltung rund um den Gemeindekämmerer Christoph J.G. Hetzel.

Gemeinde Breitengüßbach