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Schneiderbanger-Urteil: So sieht’s das Web

Matthias Schneiderbanger, ehemaliger Bürgermeister von Zapfendorf, wurde nach der Verhandlung in Hof am 21. Mai 2015 [6] aus der Haft entlassen – er bekam zwei Jahre auf Bewährung ist damit ein freier Mann. Ist das Urteil für einen Fall der schweren Untreue gerechtfertigt? Darüber diskutieren viele Nutzer in den sozialen Medien. Ein Überblick …

Viel los ist gestern und heute auf der Facebook-Seite von Nachrichten am Ort [7]. Generell gibt es zwei Ansichten, die sich verdichten: Schneiderbanger habe seine Strafe verbüßt, und man solle ihn in Ruhe lassen (Fraktion 1) – und: Die Strafe sei viel zu gering (Fraktion 2).

Fraktion 1:

Yvonne Linsner: Mit Fußfesseln… Wahnsinn. Einer wo Menschen umbringt sollte so behandelt werden … Und mit ihm machen se sowas.

Sascha Eichelsdörfer: Super Matza, Wir stehn hinter dir

Rolf Fleischmann: Der Matthias hat einfach großzügig etymologisch gehandelt, denn Zapfendorf hat was mit „ZAPFEN“ zu tun. Dieses Wort ist wiederum ein altgermanisches Substantiv und bezeichnet einen spitzen Holzpflock, der ein Loch verschließt und …, das ist sehr wichtig!, „HERAUSGEZOGEN werden kann“. Das bedeutet folglich im heutigem Sinne „ANZAPFEN“. Und genau das hat der Matthias getan, denn er war ja sogar Bürgermeister von „Zapfen“dorf. Dem Gericht blieb gar nichts anderes übrig als diesen Sachverhalt in angemessener Weise zu würdigen …

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Peter Boomer: Ich finds cool. Mist gebaut – Quittung gekriegt. Kann man Nu mal nach vorne schauen? Der Mann hat den Pranger hinter sich, die Kohle muss er eh zurückführen und der ganze Mist hängt ihm eh noch Jahre nach. Ich wünsch ihm alles Gute und dass man ihn mal in Ruhe lässt.

Yvonne Linsner: Das Urteil ist eine Frechheit? Andere bringen kleine Kinder um in der Öffentlichkeit werden ihre Bilder verpixelt. Und bei Matthias haben Sie so getan als wär er ein schwerverbrecher. vorallem mit Fußfesseln. sorry aber ich finde er ist gestraft genug damit das er jetzt überall bekannt Ist. Und mein gott… Jeder macht mal Fehler oder? Ich würde ihn jederzeit wieder als Bürgermeister wählen!!

Fraktion 2:

Rocco Volger: Frechheit gegenüber den ehrlichen Leuten, dieser Typ gehört eingebuchtet bei Wasser und Brot.

Maria Kreppel: Was heißt da, jeder macht mal Fehler? Ich finde in dem „Alter“ sollte man schon wissen was rechtens ist und was nicht, es ging um viel Geld, das der Gemeinde gefehlt hat (auch wenn es zunächst nicht aufgefallen ist), trotzdem hätte man dieses Geld sinnvoller in der Gemeinde nutzen können! Und auf Sinn freie Vergleiche zukommen, man „beklaut“ ja auch nicht seine eigene Familie (Familie = Gemeinde), die einem vertraut.
Ich würde ihn nicht wählen, wenn er sich noch mal aufstellen lassen würde, da er bei vielen (behaupte ich jetzt mal) so das VERTRAUEN missbraucht hat! Er wurde in unserer Gemeinde als Vertrauensperson gewählt und als jemand der die Interessen der Gemeinde vertreten sollte, was er nicht tat!

Ralf Seewald: Dazu fällt mir nur das schöne CSU-Motto ein: „Wer betrügt der fliegt!“ – Fliegt Herr Schneiderbanger jetzt vielleicht „seinem“ Geld hinterher?

Jannik Hennemann: Er hat knapp 300.000 Euro aus der gemeindekasse entwendet und er bekommt nur 2 jahre auf bewährung?!?

Frank Streit: Das Urteil is einfach eine Frechheit. Mehr muss ich nicht sagen.

Und ein „Fazit“ haben wir auch gefunden:

Philipp Walter: ich will ja jetzt nix sagen aber in zapfendorf kehrt jeder vor der Tür des anderen

Schneiderbanger Social Web 2015 [8]
Viel los ist zurzeit auf unserer Facebook-Seite [7].

 

Und auch auf den Facebook-Seiten anderer Medien ist ordentlich was los, zum Beispiel beim FT Bamberg:

Dietmar Werner: Nicht schlecht! Da prellt ein „Ex-Bürgermeister“ seine Gemeinde um „Zigtausend Euro“ und erhält eine Bewährungsstrafe! Daumen hoch für dieses Urteil!!

 

Oder beim BR Franken:

Irina Düßel: Is des jetzt a Witz oder? …

Friedrich M. Dinkelmeier: Ein normal sterblicher wäre dafür ins Gefängnis gegangen…….

Gerhard Rehm: Was hätte ein kleiner Angestellter oder Beamter bekommen, der noch dazu parteilos ist.

Marc Niebauer: Das war dann aber mal wieder ein CSU-freundlicher-Richter! Ein Privatmann wäre dafür bestimmt 5 Jahre eingefahren… Lächerlich die bayerische Justiz.

 

Eine Information zum Abschluss: Dies ist ein Überblick über das Geschehen in sozialen Netzwerken. Wir publizieren diesen Artikel, um die Beiträge auch Lesern zugänglich zu machen, die nicht dauerhaft oder gar nicht bei Facebook & Co. präsent sind. Die Beiträge geben nicht die Meinung der Redaktion von Nachrichten am Ort wieder und wurden nicht verändert.