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Landkreis Bamberg überschreitet Inzidenzwert von 35

Am Sonntag, 29. August, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb treten gemäß der der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab Dienstag, 31. August, 0 Uhr, einige neue Corona-Regeln in Kraft.

Testnachweis

Für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen gilt ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:

Nötig ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

Die Testnachweisepflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

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Die Regeln kompakt zusammengestellt …

Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheime

Für Besucher und Beschäftigte bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.

Gültigkeit von Schülertests

Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status des Schülers bestätigt, z. B. ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.

Detaillierte Informationen zu den aktuelle gültigen Maßnahmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/ [7]

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Landratsamt Bamberg. Titelbild: Gerd Altmann [8] auf Pixabay [9]