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„Kein Schwimmbad bedeutet nicht automatisch bessere Straßen!“

Im vergangenen Jahr zog niemand im Zapfendorfer Freibad Aquarena seine Bahnen. Keine Kinder spielten, die Liegewiese blieb leer. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gemeinderat Anfang Juni entschieden [6], das Schwimmbad nicht zu öffnen. Nun steht eine neue Saison vor der Tür – und damit gab es auch eine neue Diskussion im Gemeinderat …

„Eine Öffnung zum eigentlichen Start Mitte April ist nicht möglich, wohl auch nicht Anfang Mai.“ Bürgermeister Michael Senger machte in der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2021 klar, dass auch diese Saison einiges anders wird im Aquarena, sollte es aufmachen dürfen. Denn der Gemeinderat könne sich zwar dafür entscheiden, letztendlich seien aber die Vorgaben aus Berlin und München der Knackpunkt. „Momentan tun wir alles dafür, dass wir bei grünem Licht aufmachen können. Die Auswinterung läuft“, so Senger.

Wie der Betrieb im Aquarena im zweiten Jahr der Corona-Pandemie aussehen könnte, hatte sich schon zwei Wochen zuvor angedeutet: Von den Stadtwerken Bamberg war den Marktgemeinderäten ein ausführliches Hygienekonzept präsentiert worden – mit genauen Zahlen, wie viele Personen sich auf dem Gelände, in den Becken und den weiteren Bereichen aufhalten dürfen. Die Kontrolle darüber soll voraussichtlich über Online-Anmeldungen erfolgen: Wer das Aquarena besuchen möchte, müsste sich somit zuvor über das Internet registrieren und ein Zeitfenster buchen. Zum Betriebskonzept gehört auch, dass, soll keine Personalaufstockung erfolgen, in der Hauptsaison ein Ruhetag eingeführt werden müsste, dies wäre wohl der Montag. „Kurzfristige Ausfälle beim Personal würden eine tageweise Schließung nach sich ziehen“, erklärte Senger. Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung sei, dass das Defizit bei einer Öffnung in diesem Jahr auf jeden Fall steigen werde, schon allein aufgrund der Mehrkosten und der wohl geringeren Einnahmen. Auch sei angedacht, keine Saisonkarten anzubieten und die Eintrittspreise anzuheben – der Einzeleintritt würde dann sechs Euro kosten. Diese Änderung müsse in einer der Folgesitzungen beschlossen werden.

Die Entscheidung für eine Öffnung im Jahr 2021 fiel einstimmig.

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Gegen die Entscheidung, das Schwimmbad im vergangenen Jahr nicht zu öffnen, hatten einige Bürger vor dem Rathaus protestiert [6].

Keine Abstimmung im Krisenjahr

Michael Senger griff in diesem Rahmen auch eine Diskussion auf, die nach Angabe einiger Gremiumsmitglieder im nichtöffentlichen Teil der vorigen Sitzung bereits aufgekommen war: Wie geht es generell mit dem Schwimmbad weiter – und soll die Entscheidung darüber an die Bürger weitergegeben werden? „Umso intensiver man sich mit dem Betrieb des Schwimmbads und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde beschäftigt, desto mehr stellt sich die Frage: Sind wir auf dem richtigen Weg? Kann sich der Markt Zapfendorf das Schwimmbad noch leisten?“ Eine Option sei daher, ein Ratsbegehren anzustoßen und damit eine Entscheidung aus der Bürgerschaft herbeizuführen. „Der richtige Zeitpunkt dafür wäre in Kombination mit der Bundestagswahl im September“, so Senger. Denn nur so könnten Bürgermeister, Gemeinderat und die Verwaltung Klarheit darüber bekommen, ob das Freibad weiterhin gewünscht sei. „Bei einer positiven Abstimmung wäre dann die Diskussion beendet, das Defizit wäre fester Bestandteil in unserem Haushalt.“ Senger formulierte auch die Frage, die gestellt werden könnte: „Soll der Markt Zapfendorf das Schwimmbad wie bisher als Regiebetrieb mit dem daraus resultierenden Defizit weiterbetreiben?“

Senger gab diese Ideen zur Diskussion weiter. Gemeinderätin Mona Bahr (Zukunft Zapfendorf, ZuZ) meinte, sie halte eine Bürgerbeteiligung generell für sinnvoll, das Thema sei aber zu komplex, um eine Ja-/Nein-Frage zu stellen, wie bei einem Ratsbegehren vorgegeben. Denn ein Nein könne in diesem Fall viel bedeuten: ganz schließen, neue Betreiber suchen, erweitern und so weiter. „Nicht alle Ideen, die in tiefster Nacht geboren werden – wie auch diese – sind vielleicht die besten Ideen. Die Bürgerinnen und Bürger würden erwarten, dass bei einer Schließung des Schwimmbads ein adäquater Freizeitersatz käme. Diese finanziellen Spielräume hätten wir aber auch dann nicht.“ Sie meinte zudem, dass in einem Krisenjahr eine solch wesentliche Abstimmung nicht stattfinden sollte, weil es aktuell kaum möglich sei, die Bürger einzubinden, zum Beispiel über eine Bürgerversammlung.

Das Aquarena, hier bei einem Sommernachtsfest, ist das Freizeithighlight in Zapfendorf.

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Nicht länger zuwarten …

Dagmar Raab (Grüne/Soziales Zapfendorf) stellte generell in Frage, ob ein mögliches Ratsbegehren zum Schwimmbad heute Thema sein sollte: „Die Tagesordnung gibt das nicht her, es geht lediglich um die Öffnung für diese Saison.“ Und: „Wir müssten schauen, welche Kosten im Falle einer Schließung des Bades überhaupt wegfallen. Kein Schwimmbad bedeutet nicht automatisch bessere Straßen.“ Dass es so nicht weitergehen kann, warf dritter Bürgermeister Andreas Schonath (Wählergemeinschaft Oberleiterbach, WOB) in die Runde: „Trotz ausgefallener Saison 2020 belief sich, auch aufgrund der getätigten Investitionen, das Defizit des Schwimmbads auf über 600.000 Euro. Das können wir uns nicht mehr leisten, wir sollten nicht länger zuwarten.“

Roland Buckreus (CSU) wollte nicht das Ratsbegehren, sondern generell die Frage nach Einsparungsmöglichkeiten ganz vorne auf der Agenda sehen: „Wie wäre es mit einem späteren Saisonstart und einem früheren Saisonende? Oder dem Wegfall der Öffnungszeiten an Vormittagen?“ Zweite Bürgermeisterin Sabine Köhlerschmidt (CSU) stellte in Frage, ob den Zapfendorfern überhaupt bewusst sei, was das Schwimmbad der Gemeinde koste. Diese Meinung teilte Andreas Hofmann (ZuZ) nicht, die Bürger seien unter anderem aus der lokalen Presse gut informiert. Er stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, das Thema Ratsbegehren zu vertagen und in einer späteren Sitzung weiterzudiskutieren. Dem wurde bei einer Gegenstimme entsprochen.

Der Gemeinderat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet. (…) Das Bürgerbegehren muss (…) eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten.

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 18a, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid [8]

Weiteres aus der Sitzung vom 25. März 2021

Jeweils einstimmig wurden die Straßennamen für die neuen Wege in den Baugebieten Lauf Südwest I und Sassendorf Nordwest festgelegt. Sie lauten „Quellenweg“ und „Waldblick“. Ein Antrag der ZuZ-Fraktion wurde vertagt. Dabei ging es um den Breitbandausbau im Gemeindegebiet. Nachdem die Kommune erst ab 2023 wieder Fördergelder bekommen kann, soll das Thema in etwa anderthalb Jahren wieder auf die Tagesordnung.