Beifahrerseite verkratzt
BREITENGÜSSBACH. Mit einem spitzen Gegenstand verkratzte ein Unbekannter die Beifahrerseite eines VW/Golf auf der gesamten Fahrzeuglänge, der am Mittwoch, zwischen 11.00 und 12.00 Uhr, auf dem Aldi-Parkplatz im Gewerbepark abgestellt war. Der Schaden wird auf ca. 1.000 Euro geschätzt.
Beim Abbiegen Vorfahrt missachtet
BAUNACH. Ein 29-jähriger VW/Passatfahrer wollte am Mittwochmittag in die Bamberger Straße einfahren und übersah einen von links kommenden 34-jährigen KIA-Fahrer. Bei dem Zusammenstoß entstand Blechschaden von insgesamt ca. 2.000 Euro.
Einbrecher sucht Bierkeller auf
BURGEBRACH. Nach Übersteigen eines Holzzaunes gelangte ein Unbekannter in den letzten Nächten auf das Gelände eines Bierkellers. An einem Wohnwagen schlug er die Seitenscheibe ein und entwendete aus dem Inneren eine Musikanlage. Anschließend verschaffte er sich durch Aufhebeln der Gaststättentüren Zutritt zur Küche und Lagerraum. Dort ließ er Kettensägen, Marke Stiehl und verschiedene Werkzeuge mitgehen. Der Entwendungsschaden wird auf ca. 4.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden liegt bei etwa 450 Euro. Die Polizeiinspektion Bamberg-Land bittet um Zeugenhinweise unter Tel. 0951/9129-310
Ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren
SCHLÜSSELFELD/ATTELSDORF. Donnerstagmittag wurden von Beamten der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg vier rumänische Insassen eines Audis einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Pkw wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Daraufhin wurde das Kennzeichen entstempelt, die Zulassungsbescheinigung sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Den Fahrer und Halter erwarten nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Ohne gültigen Führerschein unterwegs
MÜHLHUAUSEN/A3. Auf der Autobahn A 3 wurde ein 43-jähriger Syrer mit seinem Ford einer Verkehrskontrolle durch die Beamten der Fahndungs- und Kontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg unterzogen. Bei der Überprüfung des Führerscheins stellten die Beamten fest, dass der Fahrer eines Pkw Ford nur einen nationalen syrischen Führerschein vorweisen kann. Eine gültige deutsche Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Dem 43-jährigen Fahrer wurde das Führern des Kfz untersagt. Da der Beifahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde ihm die Weiterfahrt gewährt.
Foto: Polizei Bayern