Das Ehrenbürgerrecht kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die durch ihr öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert haben. Sich als Ehrenbürger bezeichnen zu dürfen, ist eine ganz besondere Hervorhebung und Würdigung einer Persönlichkeit – auch wenn damit keinerlei Vorrechte oder gar Privilegien verbunden sind.