Die Stadt Bamberg klagte gegen den Bebauungsplan zur Neuordnung des Ertl-Zentrums. Im November 2019 befasste sich bereits der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Nun wurde die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dadurch ist der aktuelle Bebauungsplan unwirksam.
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Bamberg vs. Hallstadt: Kein Geschäft muss schließen
Vor etwas mehr als zwei Jahren eröffnete gegenüber des Ertl-Zentrums in Hallstadt ein Sportartikel-Filialist ein neues Geschäft. Dieses dürfte der Grund sein, warum die Stadt Bamberg gegen den Bebauungsplan „Neuordnung Ertl-Zentrum“ einen Normenkontrollantrag beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat. Dem Antrag wurde Ende November 2019 Recht gegeben. Nun beschäftigte sich der Stadtrat in einer Sondersitzung mit dem Thema. Welche Folgen hat das Urteil für Stadt und Gewerbe?