Es war das erste Mal, dass in Breitengüßbach die Bürgerinnen und Bürger zu einer Sachfrage an die Wahlurnen gerufen wurden. Die erste Stimme erlaubte ein Ja oder ein Nein für das Ratsbegehren, also den Bau des Service-Wohnens wie vom Gemeinderat beschlossen. Die zweite Stimme sagte Ja oder Nein zum Bürgerbegehren, das sich gegen den Riegelbau und für eine Bebauung mit kleineren Gebäuden ausspricht.
Schlagwort: ratsbegehren breitengüßbach 2022
„Innen statt außen“ oder „Wachstumsexzess eines Investors“?
Am 24. April dürfen die Breitengüßbacherinnen und Breitengüßbacher abstimmen. „Ja zum Lebensraum am Brückenweg“ oder „Keine Riegelbauweise am Brückenweg“ heißen die Möglichkeiten. Zum Rats- und Bürgerbegehren fand nun auch eine Infoveranstaltung in der Hans-Jung-Halle statt. Dabei wurden die verschiedenen Positionen noch einmal deutlich.
Ratsbegehren vs. Bürgerbegehren
Der am 13. Januar 2022 eingegangene Antrag für das Bürgerbegehren „Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplan Brückenweg-Nord in der aktuellen Fassung nicht umgesetzt wird und ohne Riegelbebauung mit kleineren Gebäuden neu geplant wird“ war mit 425 gültigen Unterschriften regelkonform, weshalb der Gemeinderat nun über dessen Zulässigkeit entscheiden musste.