Seit dem 1. September 2024 wird die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnis) durch das Gesundheitsamt Bamberg auch online angeboten.
Dies ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung bequem von zu Hause aus zu erledigen. Diese Neuerung soll den Zugang zur Belehrung erleichtern und für mehr Flexibilität sorgen.
Neben der Online-Belehrung werden auch weiterhin die Vor-Ort-Belehrungen im Gesundheitsamt angeboten. Die Anmeldung für beide Varianten erfolgt über die Homepage des Landkreis Bamberg.
Weitere Informationen finden Sie online.
Landratsamt Bamberg