Lärmschutz: Nur ein Haus mit Anspruch

In der aktuellen Kemmerner Gemeinderatssitzung ging es vor allem um die Lärmschutzsituation an der Autobahn, die immer wieder im Gemeinderat thematisiert wird. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde bereits von Seiten der Autobahndirektion bestätigt, dass ein Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz für Kemmern an der A 73 besteht. Die Autobahndirektion hatte Untersuchungen eingeleitet, deren Ergebnisse im Juli im Gemeinderat vorgestellt und die im Anschluss noch einmal geprüft wurden.