Neben der Änderung eines Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stand der Hochwasserschutz für Hallstadt und Dörfleins im Mittelpunkt der Stadtratssitzung vom 19. Februar 2014. Besonders der SV Dörfleins kann sich freuen: Der Sportplatz dient nicht als so genannter „Retentionsraum“, muss also bei Hochwasser nicht geflutet werden.