Wie nutzt man einen Mehrzweckstreifen? – Gemeinderat stellt Entscheidung zur Straßenbeitragssatzung wegen Unklarheiten zurück

Knapp eine Stunde dauerte die Abhandlung der sechs Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung in Breitengüßbach am 9. Oktober. Die meisten Meinungen wurden dabei über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die in Zukunft wohl vermehrt auch das Straßenbild in Breitengüßbach zierenden Mehrzweckstreifen ausgetauscht. In der regen Diskussion tauchten auch nach und nach Unklarheiten auf.

Bereits bei dem ersten Tagesordnungspunkt war zu bemerken, dass es knirscht im Gemeinderat. Wird üblicherweise die Genehmigung des Protokolls der vorherigen öffentlichen Sitzung vom Gemeinderat „durchgewunken“, äußerte Gerhard Fleischmann (FWU) den Antrag, das Protokoll zu ergänzen. Im Sitzungsprotokoll wurde lediglich der Bitte auf namentlichen Erwähnung der zwei Gegenstimmen (Gerhard Fleischmann und Stephan Obermeder, UBB) bei der Genehmigung der Feststellung der Jahresrechnung 2009 entsprochen, aber die für die Entscheidung ausschlaggebende Begründung, die auf Nachfrage gegeben wurde, nicht erwähnt. Dies sei aus Sicht von Bernhard Milsch (FWZ) ebenso im Mitteilungsblatt richtigzustellen. Die Verwaltung werde dies berücksichtigen – so wurde das Protokoll letztendlich einstimmig genehmigt.

Über Beiträge entscheidet es sich schlecht ohne konkrete Zahlen

Nicht ganz so reibungslos wurde der Tagesordnungspunkt zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages von allen Seiten beleuchtet. Klarheit und Einigkeit bestand darin, dass der so genannte Mehrzweckstreifen, der in der Kapellenstraße erstmals in Breitengüßbach geplant wurde, in die Straßenausbaubeitragssatzung aufgenommen werden muss, allerdings stand erst einmal die Definition und die eigentliche Nutzung eines solchen Mehrzweckstreifens im Mittelpunkt, bevor die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beitragssätze, die sich knapp unterhalb der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages orientierten, hinterfragt wurden.

Nachfragen zur baulichen Untergrundbeschaffung (wie ein Gehweg oder wie eine Fahrbahn) über die Nutzung, die durch die Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, bis zum Erschließungsrecht, das sich an einer mehr oder minder hohen Bordsteinkante fest macht, wie Bürgermeister Reiner Hoffmann mehrmals erklärte, kamen von allen parteilichen Seiten des Gemeinderates. Allerdings konnte nicht geklärt werden, inwiefern der Mehrzweckstreifen preislich zwischen Gehweg oder Fahrbahn einzustufen ist und wie sich diese Sätze auf die Anlieger bei der Gesamtabrechnung auswirken würden.

Die Verwaltung wäre gerne der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages gefolgt und hätte den Beitrag für den Mehrzweckstreifen dem Satz für Gehwege angeglichen (70 v. H.). In der regen Diskussion machte die Mehrheit der Gemeinderäte allerdings deutlich, dass sie die Nutzung eines Mehrzweckstreifens als Ausweichmöglichkeit für große Fahrzeuge bei Gegenverkehr sehen und er daher an den Satz der Fahrbahn (60. v. H.) angeglichen werden sollte. Allerdings gilt dies auch für Parkstreifen, deren Beitragssatz in der Konsequenz ebenfalls gesenkt werden müsste. Bislang ging die Diskussion nur um die Beitragssätze der Mehrzweckstreifen für Anliegerstraßen. Würde der Gemeinderat der eigenen Argumentation folgen, bedeutete dies allerdings für Haupterschließungsstraßen eine Erniedrigung der vorgeschlagenen Beitragssätze um 20 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen um ganze 30 Prozent.

Satzung nicht mehr aktuell?

Eine solch umfassende Änderung könne man nicht ohne vorherige Prüfung der für Bürger und Gemeinde entstehenden Kosten beschließen, wie Alexander Porst (SPD) es auf den Punkt brachte: „20 Prozent der Beiträge kürzen, schön, das freut den Bürger, aber wir sollten das vorher erst einmal durchrechnen.“ Dem stimmte der Gemeinderat zu und bat um Zurückstellung des Punktes und eine Übersicht der Kosten für die neuen Vorschläge. Stephan Obermeder bat darum, die Satzung, die bereits seit 1995 unverändert sei, am besten gleich ganz durchzuarbeiten, da offensichtlich vieles nicht mehr der heutigen Zeit entspräche, vor allem in Hinblick auf die ausstehenden Entscheidungen zur Bamberger Straße, wie Dr. Harald Schuberth (SPD) hinzufügte.

Stefan Neubauer verwies auf die anstehende Schlussabrechnung im November, für welche die Satzungsänderung mit Aufnahme des Mehrzweckstreifens dringend nötig sei, aber der Gemeinderat bestand auf eine vorherigen Prüfung der Kosten, eine Übersicht über die verschiedenen Straßentypen und eine ausreichende Vorbereitung dieses nun zurückgestellten Punktes für die nächste Sitzung.

Am Rande

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ergänzung der neu gebauten Straßen wurde ohne Einwände beschlossen. So sind nun Haupterschließungsstraßen „Am Birkenteich“, „Am Klingen“ und der „Westring“. Weitere neu gebaute Straßen wurden als Anliegerstraßen in das Straßenverzeichnis aufgenommen.

Für die Bürgermeisterwahl 2013 wurden einstimmig – bei einer Enthaltung – die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten bestellt. Reiner Hoffman, der amtierende Erste Bürgermeister, der selbst nicht mehr kandidieren wird, wird die Bürgermeisterwahl als Gemeindewahlleiter und Stefan Neubauer, Geschäftsstellenleiter, als sein Stellvertreter durchführen.

Manfred Herl (SPD) regte an, die Planungen der Bahn AG bezüglich der kürzlich bei einer Podiumsdiskussion in Bamberg erörterten optionalen Streckenführung der ICE-Trasse entlang der A73 bei der Bahn zu erfragen. Da Breitengüßbach von den Entscheidungen betroffen sein wird, sollte man hier auf dem Laufenden bleiben und nicht seiner eigenen Phantasie und Planung nachhängen, Auch, wenn noch nichts spruchreif sei, könne eine Information nicht schaden.

Lena Thiem

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