Nachrichten-am-Ort-Region
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Landkreis Bamberg
STAFFELBACH. Aus dem Lagerraum eines Anwesens in der Mühlbachstraße entwendeten Unbekannte eine Holzleiter im Wert von ca. 50 Euro. Der Diebstahl ereignete sich zwischen Sonntagabend, 21 Uhr, und Montagnachmittag, 16.30 Uhr. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310.
WERNSDORF. Vom frei zugänglichen Gelände eines Reiterhofs in der Ortsstraße „Zur Schleifmühle“ ließen Diebe zwischen Samstag- und Sonntagnachmittag eine Metall-Feuerschale im Wert von knapp 100 Euro mitgehen.
Wer hat den Diebstahl beobachtet? Die Landkreispolizei bittet um Meldungen unter Tel. 0951/9129-310.
BISCHBERG. Während ihres Einkaufs in einem Supermarkt in der Hauptstraße hatte eine Kundin am Montagmittag, zwischen 12.00 und 13.30 Uhr, ihre Tasche am Einkaufswagen hängen. Als die 80-jährige Seniorin kurze Zeit ihren Einkaufswagen unbeobachtet ließ, entwendete ein Unbekannter ihre schwarze Geldbörse mit Bankkarten, Führerschein, Bargeld und persönlichen Papieren im Wert von ca. 500 Euro. Wer hat Beobachtungen gemacht? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310, entgegen.
LITZENDORF. Eine leicht verletzte Person sowie etwa 5.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Dienstagmorgen ereignet. Von Litzendorf in Richtung Bamberg befuhr ein 24-jähriger Mountainbike-Fahrer den Radweg und prallte mit dem Pkw eines 53-Jährigen zusammen, der von der Staatsstraße auf den Pendlerparkplatz einbog. Der Radler missachtete das Vorfahrt-Gewähren-Schild und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
BISCHBERG. Schaden von ca. 1.500 Euro richtete ein Verkehrsteilnehmer an und flüchtete anschließend, ohne seiner Unfallmeldepflicht nachzukommen. Am Montag, gegen 23 Uhr, stieß der noch unbekannte Fahrzeugführer gegen das Gewächshaus eines Anwesens in der Talstraße. Durch den Anstoß wurde es total zerstört. Der Schadensverursacher wendete und flüchtete. Nach Zeugenangaben handelte es sich um ein blaues Fahrzeug mit einer Aufschrift „24 h Servicedienstleistungen“ in gelber oder weißer Farbe. Wer kann Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben? Meldungen nimmt die Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310, entgegen.
Mit unversichertem Auto auf Auslandsreise gefahren
Viereth-Trunstadt. Am Dienstagvormittag fiel einem Beamten der Verkehrspolizei ein Nissan auf, welcher auf der A70 in Richtung Bayreuth fuhr. Bei der Kontrolle des Autos mit 46-jährigem Fahrer, welcher zu einem Besuch nach Osteuropa unterwegs war, wurde festgestellt, dass der Versicherungsvertrag vor kurzem abgelaufen war. Dies hätte dem Mann bei einem Unfall nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern große Probleme bereitet. Eine Weiterfahrt war für ihn so natürlich nicht mehr möglich und musste untersagt werden, bis er sich um einen neuen Versicherungsvertrag bzw. eine Verlängerung kümmert. Ihn erwartet nun auch ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Mit nicht zugelassenem Auto auf der Autobahn
Viereth-Trunstadt. Am Dienstagvormittag kontrollierten Schleierfahnder der Verkehrspolizei einen Ford mit 59-jährigem Fahrer, welcher auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs war, da ihnen auffiel, dass an dem Auto lediglich Händlerkennzeichen eines osteuropäischen Landes angebracht waren. Solche Kennzeichen haben außerhalb des Ausstellungslandes keinerlei Gültigkeit. Solche Fälle sind gerade in den letzten Jahren mehrfach aufgetreten, da Händler aus reiner Bequemlichkeit und um sich Kosten zu sparen, Autos die sie in Deutschland erwerben und ins Ausland ausführen wollen, hier gar nicht mehr zulassen und per ungültiger Fernzulassung mit derartigen Händlerkennzeichen ausführen wollen. Dabei ignorieren sie jedoch, dass sie auf dem gesamten Transitweg durch Deutschland und evtl. weiterer Drittstaaten keine Zulassung haben. Der Ford war entsprechend auch unversichert und bei einem Schadensfall hätte es erhebliche Probleme gegeben. Die Weiterfahrt musste deshalb unterbunden werden und dem Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch, Steuerhinterziehung und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, sowie ein Bußgeldverfahren wegen der fehlenden Zulassung.
Titelfoto: Polizei Bayern