Nachrichten-am-Ort-Region
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Landkreis Bamberg
GUNDELSHEIM. Etwa 40.000 Euro Sachschaden entstand bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend, gegen 20.40 Uhr. Von Kramersfeld kommend wollte eine 85-jährige VW Taigo-Fahrerin an der Einmündung zur Kreisstraße nach rechts in Richtung Lichteneiche abbiegen. Hierbei übersah sie den vorfahrtsberechtigten von links kommenden Pkw, Skoda Octavia, eines 20-Jährigen. Im Einmündungsbereich prallten beide Fahrzeuge zusammen. Verletzt wurde dabei niemand. Die erheblich beschädigten und nicht mehr fahrbereiten Autos mussten abgeschleppt werden. Die durch ausgelaufene Betriebsstoffe verunreinigte Fahrbahn wurde durch den Kreisbauhof gereinigt.
Beim Überholen nicht nach links geschaut und ein Auto übersehen
Strullendorf. Am Donnerstagabend fuhr ein 48-jähriger Mann mit einem Dacia bei der Anschlussstelle Bamberg-Süd auf die A73 in Richtung Nürnberg auf. Gleich danach wollte er auf den linken Fahrstreifen wechseln um einen Lkw zu überholen. Dabei schaute er jedoch nicht nach links und übersah einen neben ihm fahrenden Hyundai mit 38-jähriger Fahrerin. So kam es leider zu einem seitlichen Zusammenstoß der beiden Autos. Glücklicherweise wurde niemand verletzt und die Autos blieben fahrbereit. Der Gesamtschaden wird dennoch auf etwa 12.000 Euro geschätzt.
Abstandstempomat schreitet ein – Fahrer erschrickt und verursacht einen Unfall
Stadelhofen. Am Donnerstagabend war ein 42-jähriger Mann mit einem VW auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs. Als er sich einem vorausfahrenden Lkw näherte griff laut seinen eigenen Angaben der Abstandstempomat ein und er erschrak darüber derart, dass er ein kleines Stück auf den linken Fahrstreifen abwich. Dort kam allerdings ein Skoda mit 44-jährigem Fahrer angefahren, welcher dem VW nicht mehr ausweichen konnte. So kam es zum Zusammenstoß des Skoda am Kotflügel vorne rechts mit dem Kotflügel hinten links des VW. Niemand wurde verletzt, aber der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 18.000 Euro.
Steigende Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern
E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge und gehören inzwischen vielerorts zum alltäglichen Straßenbild. Ob für den kurzen Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder als praktische Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr – die kleinen, elektrisch angetriebenen Fahrzeuge bieten eine schnelle und flexible Möglichkeit sich fortzubewegen. Sie benötigen wenig Platz, lassen sich unkompliziert nutzen und können dazu beitragen, Wege mit dem Auto zu reduzieren.
Mit wachsender Beliebtheit steigt jedoch auch die Bedeutung des Themas Verkehrssicherheit. Immer mehr, vor allem junge, Menschen nehmen mit den kleinen wendigen Rollern am Straßenverkehr teil, wodurch Fragen zum sicheren Umgang, zur richtigen Ausrüstung und zur gegenseitigen Rücksichtnahme an Bedeutung gewinnen. Ein sicherer Umgang mit dem E-Scooter schützt dabei nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer selbst, sondern trägt auch zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.
In Deutschland ist zwischen 2024 und 2025 ein signifikanter Anstieg der Unfallzahlen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu verzeichnen. Laut aktueller Statistik stieg die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden von knapp 12.000 im Vorjahr auf etwa 16.500 Fälle, wobei 38 Menschen ums Leben kamen. Besonders betroffen sind junge Menschen: Im Jahr 2025 waren 2.200 Personen unter 15 Jahren in Unfälle verwickelt, was zu 211 Schwerverletzungen und vier Todesfällen führte. Auch regional zeigt sich dieser Trend: Im Landkreis Bamberg stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von vier im Jahr 2024 auf 14 im Jahr 2025 an. Die Hauptursachen sind, nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, Fahren auf dem Gehweg und Alkoholisierung. Bei allen Unfällen im Landkreis Bamberg war das Verhalten des E-Scooter-Fahrers unfallursächlich.
Was ist bei der Benutzung des E-Scooter zu beachten?
E-Scooter dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren auf Radwegen oder der Straße genutzt werden. Die Nutzung von Gehwegbereichen und Fußgängerzonen ist untersagt, es sei denn es ist durch das Zeichen „E-Scooter frei“ ausdrücklich erlaubt. Zum Führen ist weder ein Führerschein, noch eine Prüfbescheinigung erforderlich. Das bei jungen Menschen beliebte Fahren zu zweit auf einem Roller ist nicht erlaubt, ebenso das Nebeneinander fahren. Personengruppen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinanderfahren. Als Grenzwerte für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die Regeln und Grenzwerte, wie beim Autofahren. Es gilt daher auch für Fahrer unter 21 Jahren in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist ebenso wenig erlaubt.
Wie fahre ich sicher mit dem E-Scooter?
Jedes dieser elektrischen Kleinstfahrzeuge ist immer nur für eine Person zugelassen. Bremsen, Lenken und Abbiegen wird durch eine zweite Person erschwert und sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Vorausschauendes Fahren und gegenseitige Vorsicht und Rücksicht helfen, Unfälle zu verhindern. Passen Sie daher ihr Tempo an und achten sie auf Fußgänger, Radfahrer und Autos. Planen sich ausreichend Zeit für die Fahrt ein. Die wendigen E-Scooter verleiten dazu, häufig zwischen Straße, Rad- und Gehweg zu wechseln, um Zeit zu sparen. Das führt zu gefährlichen Situationen und erhöht die Sturzgefahr. Wer seine Einkäufe an der Lenkstange befestigt, sorgt für ein unberechenbares Fahr- und Gleichgewichtsverhalten und läuft Gefahr zu stürzen.
„Das Ziel der aktuellen Sensibilisierung ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, nachhaltig zu verbessern. Durch vorausschauendes Fahren und die Verwendung von Schutzausrüstung, wie beispielsweise Helmen, können die Risiken für schwere Kopfverletzungen minimiert werden“, so Polizeihauptkommissar Marco Kriegelsteiner von der Polizeiinspektion Bamberg-Land. Um den negativen Trend der Unfallzahlen entgegenzuwirken führt die Landkreispolizei die Aufklärungs- und Präventionsarbeit zur korrekten Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen weiter fort. Zudem soll es verstärkte Kontrollen von E-Scooter Fahrern geben.
Weiterführende Informationen zur rechtlichen Handhabung und zu Sicherheitsvorkehrungen finden Sie unter https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht.
Tatbestände dem Bußgeldkatalog:
- Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen: 15 bis 25 Euro
- Zu zweit auf einem E-Scooter fahren: 10 Euro
- Fahren ohne Versicherungsplakette / Kennzeichen: 40 Euro (kann als Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz gelten)
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 30 bis 70 Euro (bei Tuning drohen weitere Konsequenzen, wie Sicherstellung und ggf. Strafanzeige)
- Nutzung des Handys während der Fahrt: 100 Euro und 1 Punkt
- Rotlichtverstoß: 60 bis 180 Euro und 1 Punkt
- Nebeneinanderfahren: 20 bis 30 Euro
(Die höheren Bußgeldsätze gelten für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. beim Verursachen eines Unfalls)
Titelfoto: Polizei Bayern


