Niedrigwasser an Gewässern – Wasserentnahmen sind verboten

In langen Trockenperioden nimmt der Nutzungsdruck auf Fließgewässer durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken zu. An fast allen Gewässerstrecken im Landkreis Bamberg wurde der Wasserstand als sehr niedrig eingestuft.

Bei Niedrigwasserstand ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers, seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt durch eine Wasserentnahme gegeben.

Die Wasserentnahmen zur Bewässerung sind in der aktuellen Situation durch den Anliegergebrauch nicht mehr abgedeckt und daher verboten.

Aber auch jeder, der eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzt, muss auf eine Mindestwasserführung im Gewässer achten. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasserstand verboten.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg. Unter www.nid.bayern.de können die Wasserstände an größeren Flüssen abgefragt werden.

Landratsamt Bamberg

Artikel drucken Artikel drucken

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.