Seit Kurzem gibt es auf dem Friedhof in Kemmern ein Gräberfeld für teilanonyme Bestattungen. Dies wurde nun zum Anlass genommen, die Friedhofssatzung zu überarbeiten. Da der Friedhof als Einrichtung der Gemeinde kostendeckend arbeiten muss, ging es im Gemeinderat auch um die zugehörige Gebührensatzung.
