„Vordringlicher Bedarf“, „Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“. In diese drei Kategorien gliedern sich die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgeführten Projekte. Die B279 – und damit eine Umgehung für Baunach und Reckendorf, taucht nur unter „weiterer Bedarf“ auf, und ist damit wohl zumindest bis 2030 vom Tisch.
