Es klingt zunächst kompliziert. Bisher werden in Breitengüßbach für die Abwasserbeseitigung die Gebühren aus dem Kubikmeter-Verbrauch an Frischwasser errechnet. Nun passt die Gemeinde ihre Satzung an – und trennt Schmutz- von Niederschlagswasser. Damit entsteht zunächst Aufwand – sowohl für die Kommune als auch für die Bürger. Dafür soll die Aufteilung für mehr Gerechtigkeit sorgen.
In mehreren Gerichtsurteilen wurde die Berechnung der Abwassergebühren rein anhand des Frischwasserverbrauchs bereits für unzulässig erklärt. Immer mehr Gemeinden trennen die Gebühren daher. „Die Aufteilung zwischen Abwasser- und Niederschlagswasser liegt in der Regel bei drei Viertel zu einem Viertel“, sagte Udo Harrer vom Ingenieurbüro Gaul, das für Breitengüßbach die Umstellung vorbereitet und durchführt, in der Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2012. „Als nächster Schritt werden im Herbst die Bürger angeschrieben und müssen die versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück in einen Fragebogen eintragen. Anhand von Stichproben werden wir dies dann prüfen.“
Je nach Versickerung: Oberflächen müssen bewertet werden
Dabei gilt allerdings, verschiedene Oberflächentypen zu beachten. Unterschieden wird zum Beispiel bei Dächern zwischen begrünten, nicht begrünten und bekiesten Dächern. Befestigte Bodenflächen, ob Asphalt, Beton, Rasengittersteine oder Kiesflächen bekommen daher eine unterschiedliche Bewertung und sind damit in verschiedenen Höhen beitragspflichtig. Für die Bürger bedeutet dies, dass gerade bei Neubauten künftig die Wahl des Pflasters eine Rolle für die spätere Beitragshöhe spielen wird. So schafft die gesplittete Abwassergebühr Anreize für die Entsiegelung von Oberflächen, so dass das Regenwasser versickern kann und nicht über das öffentliche Kanalnetz abfließen muss. Einen Bonus erhalten auch Bürger, die Regenwasser über eine fest installierte Zisterne auffangen und für die Gartenbewässerung oder im Haushalt nutzen. Sie können eine gewisse Quadratmeterzahl von ihren versiegelten Flächen abziehen.
In der Sitzung wurde über einige Oberflächen wie Rasenfugenpflaster und deren Einstufung diskutiert. Alois Ludwig (CSU) gab zu bedenken, dass die neue Satzung möglichst wenig kompliziert sein solle, denn nur so schaffe sie auch mehr Gerechtigkeit. Hubert Dorsch (CSU) wies darauf hin, dass nicht alle Bürger durch die neue Aufteilung entlastet würden. Gerade Besitzer großer landwirtschaftlicher Anwesen mit vielen Nebengebäuden müssten möglicherweise mehr zahlen. Ingenieur Harrer sah die Unterschiede vor allem für Gewerbebetriebe, die bisher deutlich zu wenige Beiträge leisten. Einstimmig wurde abschließend die gesplittete Abwassergebühr in dieser Form verabschiedet, die generelle Einführung war bereits in einer Sitzung vor zwei Jahren beschlossen worden.
Weitere Themen der Sitzung: Kinderkrippe, Sakristei und Güßbacher Spatzen
Die katholische Kirchenstiftung St. Leonhard baut aktuell Räume in der Kindertagesstätte St. Michael zu einer Kinderkrippe um und modernisiert die Gartenspielgeräte. Nach einem einstimmigen Beschluss wird sich die Gemeinde zur Hälfte an den Kosten beteiligen und stellt daher knapp 4.300 Euro bereit. Diese Mittel waren bereits im Haushaltsplan vorgesehen. Außerdem erhält die Kirchenstiftung eine Festbetragsförderung in Höhe von 2.500 Euro für die Sanierung der Sakristei in der Filialkirche Unteroberndorf. Abgelehnt wurde der Antrag des Vereins „Güßbacher Spatzen e.V.“ auf die Kostenübernahme für eine Raumpflegerin. Der Verein betreut am Nachmittag Schulkinder und hatte den Antrag gestellt, nachdem auch die Kindertagesstätten von Gemeinde und Kirche hier Unterstützung erhalten. Mit 7:3 Stimmen stellte sich der Gemeinderat dem entgegen, nachdem die Befürchtung aufgekommen war, hier einen Präzedenzfall zu schaffen, da auch andere Vereine Kinder- und Jugendarbeit leisten.
Johannes Michel