Polizeibericht 20. April 2023

Nachrichten-am-Ort-Region

HALLSTADT. Am späten Samstagnachmittag bemerkte das aufmerksame Personal eines Modemarktes in der Emil-Kemmer-Straße einen Mann, der in der Umkleidekabine mehrere Etiketten von Kleidungsstücken entfernte. Als der Kunde daraufhin angesprochen wurde, flüchtete er ohne Diebesgut aus dem Geschäft. Am Montagnachmittag hielt sich derselbe Mann erneut im Laden auf. Als er vom Personal wiedererkannt wurde, rannte der Mann mitsamt Diebesgut (Schuhe und Herrenoberbekleidung im Wert von ca. 420 Euro) davon. Der Dieb wird wie folgt beschrieben: Ca. 35 Jahre alt, 180 cm groß, schlank, südländisches Aussehen, 3-Tage-Bart, trug graue Jogginghose, oliv-farbenes Sweatshirt und weiße Sneakers. Er führte einen schwarzen Rucksack mit sich.

HALLSTADT. Die Rücklichter eines in der Emil-Kemmer-Straße abgestellten roten Anhängers schlugen Unbekannte in der Zeit von Freitagabend bis Montagnachmittag ein. Der entstandene Schaden wird auf ca. 50 Euro geschätzt. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht? Meldungen nimmt die Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310, entgegen.

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Landkreis Bamberg

STRULLENDORF. Etwa 1.500 Euro Schaden richteten Unbekannte an einem blauen Pkw, Skoda Octavia, an. Das in der Martin-Luther-Straße geparkte Fahrzeug wurde zwischen 9. und 11. April mit einem spitzen Gegenstand an der Heckklappe verkratzt. Zeugen-Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Bamberg-Land, Tel. 0951/9129-310. 

Vollsperrung auf der A70 nach Lkw-Unfall

Oberhaid.     Am Mittwochnachmittag fuhr der 19-jährige Fahrer eines Kleintransporters auf der A70 in Richtung Bayreuth auf dem linken Fahrstreifen, da er einen Sattelzug mit 55-jährigen Fahrer überholen wollte. Aus bislang ungeklärter Ursache kam er dabei nach rechts ab und fuhr dem Sattelzug ins Heck. Es kam zu einem heftigen Aufprall, bei welchem sowohl der Unfallverursacher, als auch sein 42-jähriger Beifahrer leicht verletzt wurden. Der Beifahrer wurde dabei eingeklemmt und konnte nur durch technische Hilfe der Feuerwehr aus dem Führerhaus des Kleintransporters befreit werden. Für die Rettungs- und Aufräumarbeiten musste die Autobahn für über 90 Minuten totalgesperrt werden und ein großer Feierabendstau baute sich auf. Der totalbeschädigte Kleintransporter musste abgeschleppt werden und der Gesamtschaden wird auf ca. 35.000 Euro geschätzt. Die Verkehrspolizei bedankt sich bei den freiwilligen Feuerwehren Eltmann und Viereth-Trunstadt für die tatkräftige Unterstützung.

Berufskraftfahrer fährt high, ist mit verbotenen Messern bewaffnet und mit verkehrsunsicherem Lkw unterwegs

Stadelhofen.     Beamten der Schwerlastkontrollgruppe fiel am Mittwochnachmittag ein Lkw auf, welcher auf der A70 in Richtung Bayreuth fuhr und im Überholverbot am Würgauer Berg verbotswidrig überholte. Bei der Kontrolle des Lkw mit 32-jährigen Fahrers fielen sehr schnell zahlreiche Probleme ins Auge. Der Lkw selbst hielt der technischen Überprüfung nicht stand, da alle Reifen auf der rechten Seite erhebliche Schäden mit tiefen Einstichen und Rissen an den Karkassen verkehrsgefährdend waren. Zudem hatte der Fahrer mehrmals die erlaubte Geschwindigkeit mit Spitzenwerten von 105 km/h erheblich überschritten und zeigte mehrere drogentypische Auffälligkeiten. Obwohl er zunächst einen Drogenkonsum leugnete, versuchte er eine Blutentnahme durch einen freiwilligen Drogentest zu vermeiden. Dies gelang ihm jedoch nicht, da der Test positiv auf THC anschlug. Nun räumte er einen vergangenen Drogenkonsum ein. Die Blutentnahme wurde durchgeführt und die Weiterfahrt bis zu seiner „Ausnüchterung“ und Behebung der Fahrzeugmängel unterbunden. Bei Durchsuchungen fanden die Beamten außerdem noch jeweils ein verbotenes Messer (Springmesser und überlange Klingen) im Führerhaus und in der getragenen Jackentasche des Fahrers auf und stellten diese sicher. Der Mann muss sich nun in Strafverfahren wegen des zu unterstellenden Drogenbesitzes und zwei Verstößen gegen das Waffengesetz, sowie in einem Bußgeldverfahren mit Fahrverbot wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss, zahlreicher Verstöße gegen die StVO und den Fahrpersonalgesetz verantworten. Da er keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, musste er zudem auch eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Strafen im Voraus leisten.

Titelfoto: Polizei Bayern

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