Rollerfahrer hatte keinen Führerschein
HALLSTADT. In der Seebachstraße wurde ein 43-jähriger Rollerfahrer in den frühen Morgenstunden des Freitags einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Zweiradfahrer keine Fahrerlaubnis besitzt. Zudem befand sich lediglich ein Versicherungskennzeichen am Roller, für den jedoch eine amtliche Zulassung erforderlich gewesen wäre. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Foto: Polizei Bayern