Am Freitag, 15. Oktober, hat der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb treten gemäß der der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) ab Sonntag, 17. Oktober, 0 Uhr, inzidenzabhängige strengere Regelungen in Kraft.
Demnach gilt ab kommenden Sonntag, 17. Oktober 2021 in Innenräumen der 3G-Grundsatz, wonach der Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete erlaubt war. Dies betrifft u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, Musikschulen, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc.
Weiterhin gilt inzidenzunabhängig in Alten- und Pflegeheime sowie in Schulen und Kinderhorte der 3G-Grundsatz. Ebenso ist der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich.
Eine Übersicht über die aktuelle geltenden Maßnahmen finden Sie im Internet: https://www.landkreis-bamberg.de/Corona-Maßnahmen/
Landratsamt Bamberg