Ab Anfang Mai inspizieren Erhebungsbeauftragte Anschriften und Klingelschilder. Zum 15. Mai beginnen die Befragungen. Was Bürger und Bürgerinnen jetzt wissen sollten.
Wer in den nächsten Wochen einen Unbekannten vor seinem Haus mit einem Tablet beobachtet, der sich Notizen von den Namen auf den Klingelschildern macht und sich die Anschrift genau ansieht, der könnte es mit einem Interviewer oder einer Interviewerin so genannte Erhebungsbeauftragte zu tun haben.
In den nächsten Wochen werden die Volkszählerinnen und Volkszähler die Ihnen zugeteilten Anschriften vorbegehen. Hierbei wird von ihnen geprüft ob es sich tatsächlich um ein Wohnhaus und nicht beispielsweise um eine gewerblich genutzte Immobilie handelt.
Die eigentliche Befragung der Bürgerinnen und Bürger startet am 15. Mai 2022 und endet zum 06. August 2022. In dieser Zeit werden in Bayern über zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Im Landkreis Bamberg wurden stichprobenartig circa 8.600 Anschriften gezogen. Für die Stadt Bamberg wurden hierfür circa 950 Adressen ausgewählt.
Anders als beim letzten Zensus im Jahr 2011 werden die Befragungen mit einem Tablet durchgeführt. Die knapp 33.600 zufällig ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Bamberg bzw. 7.500 in der Stadt Bamberg erfahren über ein Ankündigungsschreiben, dass Sie beim Zensus 2022 dabei sind. In diesem haben die Erhebungsbeauftragten einen Termin für die Befragung festgelegt. Sollte man an diesem Tag nicht zu Hause sein, kann man dies dem Interviewer oder der Interviewerin unter der angegeben Nummer telefonisch mitteilen.
Die Befragungen werden je nach Fragebogen zwischen 5 bis 15 Minuten dauern. Es wird zwei Bögen geben. Der etwas Kürzere, der sogenannte „Ziel 1-Fragebogen“, befasst sich vor allem mit den Eckdaten der Personen wie beispielsweise dem Geburtsdatum, dem Geschlecht und dem Familienstand. Fragen zur Wohnsituation oder zum schulischen und beruflichen Werdegang werden zusätzlich zum kurzen Interview im sogenannten „Ziel 2- Fragebogen“ gestellt.
WICHTIG: Wer ausgewählt worden ist muss Rede und Antwort stehen. Eine Wahl haben die Bürgerinnen und Bürger nicht. Wenn Einwohnerinnen und Einwohner die Aussage verweigern oder zweimal nicht angetroffen wurden, wird von der Erhebungsstelle ein Mahnverfahren eröffnet. Auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes können sogar Geldbußen bis zu einer Höhe von 5000 Euro verhängt werden.
Wenn jemand keinen Unbekannten ins Haus lassen möchte, kann die Befragung an der Haustür oder im Vorgarten durchgeführt werden. Die Befragerinnen und Befrager weisen sich mit Ihrem Ausweis für Erhebungsbeauftragte aus. Wer sich nicht sicher ist, ob man es mit einem offiziellen Interviewer oder einer Interviewerin zu tun hat, kann sich gerne bei den Erhebungsstellen melden. Für den Landkreis Bamberg unter der 0951/859290 und für Anschriften in der Stadt Bamberg unter der 0951/871050.
Gleichzeitig findet durch das Landesamt für Statistik in Fürth die sog. Gebäude- und Wohnungszählung statt (GWZ). Diese GWZ wird vom Landesamt für Statistik eigenständig durchgeführt. Bürger, welche zu dieser Befragung angeschrieben werden und diesbezüglich Fragen haben, wenden sich bitte direkt an folgende Telefonnummer: 0911/21552-87400.
Die erhobenen Daten gehen ausschließlich ans statistische Bundesamt und werden nicht an andere Behörden weitergegeben.
Landratsamt Bamberg. Titelfoto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder