Die Stadt Bamberg klagte gegen den Bebauungsplan zur Neuordnung des Ertl-Zentrums. Im November 2019 befasste sich bereits der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall. Nun wurde die Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dadurch ist der aktuelle Bebauungsplan unwirksam.
