„Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob wir Straßenausbaubeiträge erheben müssen, sondern ab wann und in welcher Höhe wir sie erheben.“ Marktgemeinderat Dr. Joachim Knetsch (CSU) versuchte, Struktur in die Diskussion zu bringen, als sich der Zapfendorfer Gemeinderat in der Sitzung vom 12. Juli 2012 immer mehr in Details verzettelte, obwohl die Satzung an sich noch gar nicht erlassen wurde. Bürgermeister Josef Martin sprach sich dafür aus, zuerst einmal die Satzung zu verabschieden und die Kategorisierung der Straßen immer erst dann vorzunehmen, wenn Baumaßnahmen anstehen.
Dass Zapfendorf eine Straßenausbaubeitragssatzung bekommen wird, steht außer Frage: Nachdem das Landratsamt bereits seit mehreren Jahren das Fehlen der Satzung beanstandet hatte, droht nun der Verlust der Haushaltskontrolle für die Gemeinde (mehr Informationen dazu auch in unserem Artikel: Diskussion im Gemeinderat: Sollen Zapfendorfer Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt werden?). Die Vorgehensweise sieht daher folgendermaßen aus: Erlass einer Satzung mit Festlegung der Beitragshöhe und anschließend Festlegung der Straßenkategorisierung, das heißt: Welche Straße gilt als Anlieger-, als Haupterschließungs- oder als Hauptverkehrsstraße.
Wie hoch soll der Anteil der Bürger sein?
Je nach Kategorie sind die Beiträge sehr unterschiedlich. Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sieht 20 Prozent (Anliegerstraße), 50 Prozent (Haupterschließungsstraße) und 70 Prozent (Hauptverkehrsstraße) als Anteil der Gemeinde vor, die Restkosten werden auf die Anwohner umgelegt. Bürgermeister Martin stellte den Satzungsentwurf vor, den die Gemeindeverwaltung erarbeitet hatte. Er sieht 35 beziehungsweise 40 Prozent, 65 Prozent und 85 Prozent vor. „Damit würde Zapfendorf im Vergleich zu den Kommunen im Landkreis Bamberg die Bürger am geringsten belasten“, so Martin.
Dass die Sitzung vom 12. Juli keine Entscheidung bringen würde, war bereits direkt nach dem Aufruf des Tagesordnungspunktes klar. Mehrere Gemeinderäte sahen noch Erklärungs- und Diskussionsbedarf und wünschten, im nichtöffentlichen Teil konkrete Beispiele für die Belastung der einzelnen Anwohner vorgelegt zu bekommen. Diskutiert wurde zudem, ob die Satzung rückwirkend für aktuell laufende oder auch für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen Anwendung finden soll. Würde die Satzung ihre Gültigkeit nicht zum jetzigen Zeitpunkt erlangen, kämen möglicherweise auf die Bürger von Roth und Oberleiterbach keine Kosten zu. Die Mustersatzung allerdings beinhaltet eine solche rückwirkende Gültigkeit, ob es auch anders geht, wird die Verwaltung beim Landratsamt abklären.
Bei einer Bürgerversammlung im Juni protestieren einige Bürger gegen die Beiträge.
Gemeinderat verzettelte sich in Einzeldiskussionen
Viele Fragen und Redebeiträge der Gemeinderäte führten allerdings schon einen Schritt weiter: Welche Kosten kommen auf die Bürger zu? Wie sieht es aus, wenn ein Wohnhaus an zwei Straßen angrenzt, die unterschiedlich kategorisiert sind? Werden die kleinen Ortschaften besser gestellt als die Hauptgemeinde Zapfendorf? Die Diskussion drohte sich zu verzetteln. Die Gemeinderäte Dr. Joachim Knetsch und Dr. Christopher Rosenbusch (CSU) versuchten, zu ordnen: „Es geht erst einmal um die Frage: Klassifizierung heute, ja oder nein. Dann: Erlass der Satzung und Entscheidung über den Zeitpunkt, ab wann sie gilt“, sagte Rosenbusch. „Wir diskutieren falsch, da erst die Basissatzung verabschiedet werden muss. Je nachdem, wie der Zeitpunkt ausfällt, brauchen wir uns vielleicht über Roth und Oberleiterbach keine Gedanken mehr zu machen“, ergänzte Knetsch.
Auf den Tisch kam auch ein Vorschlag der Fraktion Vereintes Umland, die sich für eine Gemeindebeteiligung von 50, 75 und 90 Prozent einsetzt. Bürgermeister Martin wies diesen Vorstoß aber als unrealistisch zurück, eine solche Satzung hätte keinen Rechtsbestand. Daher wurde der Tagesordnungspunkt an dieser Stelle beendet und wird wohl in der nächsten Gemeinderatssitzung wieder Thema sein. Die etwa 30 anwesenden Rother und Oberleiterbacher Bürger, die den Zuhörerraum bis auf den letzten Platz und die extra aufgestellten weiteren Stühle füllten, werden daher noch mehrfach eine Sitzung besuchen müssen, bis Klarheit herrscht.
Windenergie: Vorranggebiet bei Oberleiterbach unsinnig
Auch der Regionalplan Oberfranken West – Windenergie war nochmals Thema im Gemeinderat. Das Gebiet bei Sassendorf erkennt die Gemeinde an, möchte aber den abfallenden Bereich im Westen streichen. Die Vorrangfläche bei Oberleiterbach hingegen sah das Gremium als ungeeignet an. Während sich Gemeinderat Dietmar Dierauf (Vereintes Umland) dafür einsetzte, keine Fläche auszuschließen, um sich eventuell den Ausbau der Hochspannungsnetze sparen zu können, sah Thomas Porzner (CSU) die Vorranggebiete allgemein kritisch: „Ich will die Windenergie nicht in Frage stellen, allerdings gibt es deutlich besser geeignete Flächen in unserer Region, mit höheren Windgeschwindigkeiten.“
Viele Informationen zu den Themen der Sitzung finden Sie auch in unseren folgenden Artikeln:
- Diskussion im Gemeinderat: Sollen Zapfendorfer Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt werden?
- Straßenausbau-Beiträge: „Wir haben das Geld nicht zweimal!“
- Neue Windräder? Die Zukunft der Windenergie in unserer Region
- Windkraft in Sassendorf: „Wir springen nicht auf die Goldgräberstimmung auf!“
Johannes Michel