„Haus der Gesundheit“ auf dem Hofmann-Gelände gescheitert

Im Titelbild: Ein im Gemeinderat 2025 gezeigte Planung für das Gebäude. Quelle: Architekt Joachim Schlund

Der Markt Zapfendorf hat sich in den vergangenen Monaten beziehungsweise Jahren intensiv mit der Planung eines „Hauses der Gesundheit“ auf einer Teilfläche des ehemaligen Gaststättengeländes „Hofmann“ („Hauptstraße 26“) in Zapfendorf beschäftigt. Ziel dieses Projekts war es, die medizinische und gesundheitliche Versorgung vor Ort nachhaltig zu stärken und für die Bürgerinnen und Bürger eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

Nach vielen Gesprächen und Abstimmungsterminen mit allen Beteiligten wurden die Planungen im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am 17.07.2025 durch den Investor erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Vorgesehen waren unter anderem Räumlichkeiten für eine Arztpraxis, eine Apotheke sowie eine Praxis für Physiotherapie mit Fitnessbereich. Zusätzlich sollte eine größere Anzahl an öffentlichen Parkplätzen entstehen.

Im Laufe der weiteren Planungen ist es dabei zu baurechtlichen Herausforderungen gekommen. Leider stieß das Vorhaben, trotz anfänglicher positiver Haltung, auf den Widerstand eines angrenzenden Nachbarn. Dieser besteht nun auf der vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen. Dies hätte eine deutliche Verkleinerung des geplanten Gebäudes zur Folge. In der reduzierten Form sind die vorgesehenen Räume nicht mehr ausreichend, um einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der jeweiligen Einrichtungen zu ermöglichen.

Nach sorgfältiger Prüfung und realistischer Bewertung aller Rahmenbedingungen hat der Investor daher entschieden – und dies Mitte Januar 2026 der Gemeinde mitgeteilt -, das Projekt in der geplanten Form nicht weiterzuverfolgen.

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Diese Entwicklung ist sowohl für den Markt Zapfendorf als auch für den Investor sehr bedauerlich, da bereits ein erheblicher zeitlicher, personeller und finanzieller Aufwand entstanden ist und das Projekt einen wichtigen Beitrag zur örtlichen Gesundheitsversorgung hätte leisten können.

Es ist besonders für den Markt Zapfendorf ein großer Verlust, dass dieses Vorhaben nun nicht verwirklicht wird.

Unabhängig davon bleibt die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung ein zentrales Anliegen der Gemeinde. Es wird geprüft, ob das Konzept zu einem späteren Zeitpunkt an einem alternativen Standort realisiert werden kann. Entsprechende Gespräche mit den Beteiligten werden fortgeführt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.

Michael Senger, Erster Bürgermeister. Sabine Köhlerschmidt, Zweite Bürgermeisterin. Joachim Schlund, Vertreter des Investors

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4 Kommentare

  1. Mit Verwunderung habe ich den Bericht zum Scheitern des „Hauses der Gesundheit“ gelesen. Darin wird der Eindruck erweckt, ein einzelner Nachbar habe das Projekt durch sein Beharren auf Abstandsflächen verhindert. Diese Darstellung ist einseitig, unfair und so nicht zutreffend.
    Das Baugrundstück umfasst rund 8.000 Quadratmeter. Die geltenden Bauvorschriften und Abstandsregelungen sind seit jeher bekannt und gehören zu den Grundlagen jeder seriösen Planung. Dass diese offenbar erst spät als Hindernis erkannt wurden, wirft Fragen zur Sorgfalt und Professionalität der Projektplanung auf.
    Wer ein Vorhaben dieser Größenordnung umsetzt, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen von Anfang an berücksichtigen. Versäumnisse in der Planung nun auf einen Nachbarn abzuwälzen, der lediglich sein gutes Recht wahrnimmt, ist nicht sachgerecht und schadet dem Zusammenhalt im Ort.
    Statt einen Sündenbock zu suchen, wäre eine ehrliche Aufarbeitung der eigenen Fehler angebracht. Nur so kann verhindert werden, dass wichtige Projekte künftig erneut an vermeidbaren Problemen scheitern.

  2. Ich kann dem Kommentar von Herrn Hopf nur beipflichten und bin mittlerweile sehr erstaunt, dass selbst öffentliche Bauvorhaben scheinbar unzureichend geprüft werden. Die bayerische Bauordnung, die diese Abstandsregeln nicht erst seit gestern fordert, sollte den beauftragten Architekten eigentlich hinlänglich bekannt sein.
    Man muss sich schon wundern, dass von einem an ein Bauprojekt angrenzenden Nachbarn erwartet wird, einen Teil seines Grundstücks für das geplante Bauprojekt zu spenden.
    Weil nichts anderes besagt die Abstandsregelung. Der angrenzende Nachbar erklärt sich mit der Zustimmung dazu bereit die Abstandsflächen auf seinem Eigentum in Zukunft nicht mehr zu bebauen. Weder er, noch seine Nachkommen, oder im Falle eines Verkaufs, auch der Nacheigentümer nicht.
    In einfachen Worten – Er verschenkt teilweise Fläche seines Eigentums an den Bauherren des Projekts.
    Ich denke Jeder, der noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, würde dem – ohne entsprechende Entschädigung – nicht zustimmen.

  3. Auch ich kann den vorangegangenen Kommentaren nur zustimmen. Es ist schlichtweg ein einfacher handwerklicher Fehler im Verfahren. Jeder Bauplan oder Bauvoranfrage wird VOR der eigentlichen Genehmigung auf Genehmigungsfähigkeit geprüft. Art. 6 der BayBO ist da schon immer Bestandteil der Prüfung. Man hätte also schon bei der ersten Bauvoranfrage feststellen müssen, dass die entsprechenden Abstansflächen nicht eingehalten werden. Jetzt ist es natürlich einfach, dem Nachbarn die Schuld zuzuschieben.
    Aus meiner Sicht wäre es auch viel sinnvoller, die gesamten ca. 8.000 qm zu nutzen. Ein städtebauliches Gesamtkonzept mit Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten, ist zwar etwas Aufwand, aber im Ergebnis befriedigend, wenn nicht sogar gut.
    Rattelsdorf mit der alten Schule in Ebing zeigt uns auch hier, wie es gehen kann. Sorry, aber ich verstehe diese Oberflächlichkeit nicht.

  4. Jeder Bürger hat das Recht in einem Rechtsstaat auf seiner Seite. Hierzu zählt das Baurecht mit Abstandsflächen, um in seinem eigenen Wohnumfeld keine übermäßigen Beeinträchtigungen oder Störungen hinnehmen zu müssen. Dies ist sicher auch dem Planer „Haus der Gesundheit“ bewusst gewesen.
    Ich hatte mich gefreut, dass ein Investor für das Hoffmann-Gelände, gefunden wurde, nachdem die Planungen schon mit viel zeitlichen und finanziellen Aufwand, verschiedenste Gutachten und Nutzungskonzepte seit über 10 Jahren (erste Überlegungen bereits 2014) den Markt Zapfendorf und Nachbar beschäftigt.
    Ich finde es schade warum die Beteiligten nicht einen Kompromiss gefunden haben, da doch auch früher die Gebäude zusammengebaut waren und eine geschlossene Straßenfront den Lärm vom Innenhof abhält. Auch durch eine Verlegung der Zufahrt auf den einzuhaltenden Abstandsstreifen zum nördlichen Nachbarn wäre möglich, wenn man den Baukörper nach Süden oder nach hinten verschiebt.
    Sicherlich kann man sich als Außenstehender ohne Details zu kennen kein Urteil erlauben, aber Schuldzuweisungen sind nicht fair und für keinen hilfreich. Vielleicht kann man im neuen Gemeinderat das Thema nochmals aufgreifen und mit den Beteiligten doch noch eine gemeinsame sinnvolle Lösung finden.

    Thomas Porzner

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